AfD beantragt Neuwahl der Ausschüsse des Stadtrates

Noch bis zum 30. Juni läuft die Amts- und Arbeitszeit der vom Stadtrat gebildeten Ausschüsse. Damit diese die Meinungs- und Willensbildung ihres Auftraggebers praktisch umsetzen können, soll ihre Zusammensetzung nach Vorgabe des Landesgesetzgebers so weit wie möglich die des Stadtrates abbilden. Die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung dazu hat in den vergangenen Jahren mehrfach zu Neuwahlen der Ausschüsse geführt. Diese sind demnach durchzuführen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: eine Veränderung der Zusammensetzung des Stadtrates im Vergleich zum letzten Kommunalwahlergebnis.

Und eine unter Berücksichtigung dieser Veränderung ergebende Verschiebung der Sitzverteilung. Beide Bedingungen sind aktuell erfüllt. Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 erzielte die SPD zehn Sitze, verfügt aber seit dem Austritt von Wolfgang Bouffleur aus Partei und Fraktion nur noch über neun. Die FDP wurde von den Wähler*Innen mit drei der 44 Sitze ausgestattet, kann nach dem Austritt von Jürgen Eitel aber nur noch zwei vorweisen. Eitel wechselte von der FDP zu den Freien Wählern. Und verdoppelte damit deren Sitzzahl. Aber weder SPD noch FDP noch Freie Wähler haben die neue Lage bisher als Begründung für das Verlangen einer Ausschussneuwahl genutzt.

Der Grund liegt auf der Hand: aufgrund des Ergebnisses der letzten Ausschusswahl könnten diese drei Fraktionen ihre Lage nicht verbessern. Ein konkreter entsprechender Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses am 19.2. und des Stadtrates am Monatsletzten stammt von der AfD. Die verfügt heute wie am Wahltag vor fünf Jahren über vier Stadtratssitze. Aber ausgerechnet als vor rund drei Jahren eine erste Neubesetzung in der laufenden Legislaturperiode erfolgte, waren die AfDler nur zu Dritt. Und konnten daher in den drei großen und themenstarken Gremien Haupt-, Planungs- und Finanzausschuss statt zwei nur einen Platz erlangen.

Die AfD nutzt mit ihrem Antrag nun die Partei- und Fraktionswechsel bei den anderen, um zu alter Stärke zurückzufinden. Der Stadtverwaltung und den anderen Fraktionen bleibt aus Rechtsgründen eigentlich keine andere Möglichkeit, als die Ausschüsse neu zu besetzen. Auch wenn dies nur für vier Monate gilt. Denn alle Entscheidungen “falsch” zusammengesetzter Ausschüsse und auf denen fußende Stadtratsbeschlüsse wären drei Monate lang anfechtbar. Bei Satzungsbeschlüssen, dazu zählen etwa auch Bebauungspläne, beträgt diese Frist sogar ein Jahr für eine sogenannte Normenkontrollklage.

Der AfD-Antrag im Wortlaut:

“Antrag auf Neuwahl der Ausschüsse in der nächsten Stadtratssitzung am 29.2.2024 und für die Tagesordnung des Hauptausschusses am 19.2.2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, im Stadtrat haben sich erneut die Mitgliederzahlen der Wahlvorschlagsträger verändert. Kürzlich traten die Stadträte Jürgen Eitel und Wolfgang Bouffleur aus der FDP aus. Damit sind nur noch
zwei FDP-Mitglieder im Stadtrat vertreten. Bei der Kommunalwahl waren es drei. Unter Berücksichtigung der Veränderung bei der SPD, die bei der Wahl 10 Sitze errang, aber nur noch neun Mitglieder im Stadtrat hat, erhöhte sich die Zahl der Stadtratsmitglieder ohne Wahlvorschlagsträger-Mitgliedschaft von 0 auf 2. Die AfD-Fraktion hat Ende 2022 bereits versucht eine gemäß Gemeindeordnung veränderte Zusammensetzung per Antrag auf Ausschussneuwahlen zu erreichen.

Dieser Antrag wurde von der Stadtverwaltung damals mit der Begründung abgelehnt, dass mit dem im Jahr 2022 erfolgten Wiedereintritt des damaligen Stadtratsmitgliedes Wolf-Dieter Behrendt in Partei und Fraktion, werde lediglich der bei der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 amtlich festgestellte Zustand von vier Fraktions- und Parteimitgliedern wieder hergestellt. Wir möchten daran erinnern, dass vor ca. drei Jahren die Stadtverwaltung eine Neubesetzung der Ausschüsse veranlasste, als das Stadtratsmitglied Wolfgang Boufleur aus der SPD austrat und in die FDP wechselte.

Aufgrund der aktuellen Veränderungen ist damit, auch offensichtlich nach der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung, nach § 27 GemO und § 10 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Bad Kreuznach eine Neuwahl der Ausschüsse notwendig. Denn alle ab jetzt gefassten Beschlüsse der Ausschüsse – und auf diesen beruhenden Beschlüsse des Stadtrates – sind wegen falscher Zusammensetzung der Ausschüsse anfechtbar. Wir beantragen für die Stadtratssitzung am 29. Februar 2024 folgenden Tagesordnungspunkt: Neuwahl der Ausschüsse. Mit freundlichen Grüßen Jörg Fechner (Vorsitzender AfD-Stadtratsfraktion), Nelson Priess (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)”