Messerstich von hinten in den Nacken: Landgericht verhandelt Mordversuch

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer, Schwurgericht) am heutigen Donnerstag (1.2.2024) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1025 Js 6366/20) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung vor. Der Angeklagte soll Mitte Mai 2020 in Bad Kreuznach zusammen mit einem männlichen Begleiter einer männlichen Person aufgelauert und diese Person von hinten mit einem mitgeführten Messer mit einer Klingenlänge von 13 cm attackiert haben, indem er der männlichen Person mit dem Messer von hinten in den Nacken gestochen habe.

Der Angeklagte habe hierbei einen tödlichen Verlauf zumindest billigend in Kauf genommen. Er habe sich an der männlichen Person für eine im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit dieser Person sowie weiteren Personen im November 2019 erlittenen Verletzung des kleinen Fingers seiner rechten Hand rächen wollen. Aufgrund der Gegenwehr der männlichen Person sowie eines Sturzes des Angeklagten sei es der männlichen Person trotz der ihm zugefügten Verletzung gelungen, in den fließenden Straßenverkehr zu flüchten, wo bereits viele Verkehrsteilnehmer ihre Autohupen betätigt hätten.

Der Angeklagte habe sich sodann aufgrund der Flucht der männlichen Person sowie des nunmehr bestehenden Entdeckungsrisikos zusammen mit seinem männlichen Begleiter zurückgezogen und von weiteren Angriffen abgesehen. Die männliche Person, die von dem Angeklagten mit dem Messer attackiert worden sei, habe eine Stichverletzung am Hals seitlich der Halswirbelsäule mit einer Tiefe von ca. 3,5 cm und einer Breite von ca. 2 cm erlitten. Eine konkrete Lebensgefahr habe aufgrund der zeitnahen ärztlichen Versorgung der Verletzung zu keinem Zeitpunkt bestanden. Fortsetzungstermine sind auf den 5.2.2024, 6.2.2024, 7.2.2024, 9.2.2024 und den 15.2.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach