Kripo zu 6 toten Schwänen: keine Anhaltspunkte für vorsätzliche Angriffe

Diese Meldung wurde vom SWR am 17. Januar landesweit verbreitet: “acht tote Schwäne in Bad Kreuznach: wurden sie Opfer von Angriffen?” Zum Sachverhalt gab der SWR an, dass “die Naturschutzgruppe Nahe in den vergangenen drei Wochen mehrere tote Schwäne in Bad Münster am Stein-Ebernburg gefunden” hatte. Und: “die Tierschützer vermuten, dass die Schwäne angegriffen wurden”. Ein Mitglied der Naturschutzgruppe wurde vom SWR mit der Aussage zitiert, es habe gesehen, wie auf einige Schwäne mit roten Raketen geschossen wurde.

Mehrere tote Schwäne brachten Bad Kreuznach landesweit in die Schlagzeilen. Gerade bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz sind Hinweise aus der Bevölkerung für die Aufklärungen besonders wichtig.

Aufgrund dieser Behauptung hat die Kriminalinspektion Bad Kreuznach Ermittlungen aufgenommen. Auf Anfrage der Redaktion dieser Seite teilte die Kripo am gestrigen Montagmittag (22.1.2024) dazu mit: “nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtungen und Wahrnehmungen der Mitteilerin mit dem Versterben der Schwäne im Zusammenhang stehen. Das Zitat aus dem SWR kann bislang nicht bestätigt werden”. Weiterhin stellte die Kripo fest, das “derzeit die Rede von sechs toten Schwänen ist, die durch die Naturschutzgruppe Nahe im Zeitraum vom 28.12.2023 bis 3.1.2024 festgestellt wurden.

Zudem erging an die Naturschutzgruppe ein Hinweis zu zwei weiteren verendeten Schwänen im besagten Zeitraum, die letztlich nicht aufgefunden werden konnten. Die toten Tiere waren zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung bereits entsorgt, so dass seitens der Polizei keine Befunde erhoben werden konnten”. Allerdings dauerten die Ermittlungen noch an. Dem SWR sagte die Polizei, dass sie bei ihren Kontrollgängen nun verstärkt auf die Schwäne oder etwaige laute Geräusche achten würde. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass die Schwäne tatsächlich mit Vorsatz angegriffen wurden, ist das laut Polizei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der entsprechend geahndet wird.