Am Freitag nicht geleerte Tonnen sind heute dran

Wie von dieser Seite bereits in der Freitagsausgabe gemeldet, erfolgt die Leerung der Tonnen, die eigentlich gestern drangewesen wären, am heutigen Samstag (20.1.2024). Die Kreisverwaltung hat dazu folgende Erklärung angegeben: “Um möglichst viele wetterbedingt ungeleerte Tonnen nachträglich leeren zu können, werden auch morgen, am Samstag, dem 20.01.2024, die Müllfahrzeuge des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis unterwegs sein. „Ich bin unseren Kolleginnen und Kollegen der Müllabfuhr sehr dankbar, dass sie alles daransetzen, die stehengebliebenen Tonnen noch leeren zu können“, lobt der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Kohl.

Wie unser Beispiel-Bild vom Bosenheimer Rieslingweg zeigt, stehen die am Freitag nicht geleerten Tonnen noch in großer Zahl zur Leerung bereit.

Er wisse, dass es nicht selbstverständlich sei, den freien Samstag für den Betrieb zu opfern. Geleert werden sollen am Samstag (20.01.2024) all die Tonnen, die grundsätzlich schon freitags abgefahren werden sollten. Trotz aller Bemühungen bedeuten Eis und Schnee in sehr vielen ungeräumten Gemeinde- und Nebenstraßen weiterhin eine sehr große Herausforderung. „Sehr viele Straße abseits der Hauptstraßen unserer Städte und Orte im Landkreis sind weiterhin nicht geräumt, weshalb unsere Müllfahrzeuge diese nur sehr langsam, häufig sogar gar nicht befahren können“, weiß Kohl.

Auch für die nachträglichen Müllabfuhrfahrten am Samstag könne daher nicht garantiert werden, dass alle Tonnen am eigenen Haus abgeholt werden können. Um die nachträgliche Abfuhr sicherstellen zu können empfehlen der Erste Kreisbeigeordnete und der AWB, die Tonnen, soweit dies den Anwohnern möglich ist, aus ungeräumten Stadt-, Gemeinde- und Nebenstraßen auf die freien Hauptstraßen der Städte und Gemeinde zu bringen. „Auf den großen Durchgangsstraßen kann die Müllabfuhr problemlos fahren und die Tonnen sicher leeren“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete. Es wird darum gebeten, die Tonnen in geräumten Straßen abzustellen, um eine Müllabfuhr zu ermöglichen.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach