Landgericht hat zu entscheiden: uneidliche Falschaussage oder nicht?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (15.1.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 Ns 1023 Js 15773/20 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten Angeklagten aus Bad Münster vom Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage vor Gericht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach konnte sich nicht zweifelsfrei davon überzeugen, dass der Angeklagte in einer anderen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach gegen einen Securitymitarbeiter, den der Angeklagte wegen einer angeblich zu seinen Lasten begangenen Körperverletzung Anfang Februar 2018 bei der Polizeiinspektion in Bad Kreuznach angezeigt hatte, vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichtes hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Fortsetzungstermine sind auf den 22.01.2024 und den 29.01.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach