40jährige soll Busfahrer bedroht haben: “mein Freund bringt Dich um!”

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am heutigen Donnerstag (11.1.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 14504/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat eine 40 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Irmenach wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter Nötigung unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem Urteil des Amtsgericht Bernkastel-Kues zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll sich Ende Juni 2022 mit einem männlichen Begleiter in einem Bus von Simmern nach Koblenz befunden haben. Die Angeklagte und ihr männlicher Begleiter hätten an einer Abzweigung aussteigen wollen. Aus diesem Anlass habe sich die Angeklagte nach vorne zu dem Busfahrer begeben und den Busfahrer gebeten dort anzuhalten. Der Busfahrer habe dies abgelehnt, da es sich nicht um eine planmäßige Haltestelle gehandelt habe. Daraufhin habe die Angeklagte aggressiv reagiert und zum Busfahrer gesagt: „Junge, mein Freund bringt dich um! Halt jetzt an oder ich springe zu dir rüber und ziehe das Lenkrad zur Seite rum! Mein Freund wird dich umbringen, dich abstechen! Dann bist du tot! Du wirst keine Arbeit haben, wenn du tot bist.“

Der Busfahrer sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern habe die Angeklagte und ihren männlichen Begleiter erst an der nächsten regulären Bushaltestelle herausgelassen. Während die Angeklagte mit ihrem männlichen Begleiter ausgestiegen sei, habe sie in Richtung des Busfahrers gespuckt. Sie habe hierbei im Wesentlichen nur die Trennscheibe getroffen, während nur ein geringer Teil der Spucke den Arm des Busfahrers getroffen habe. Die Angeklagte hat die Tatbegehung betreffend die ihr zur Last gelegten Äußerungen gegenüber dem Busfahrer vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach