Haschischplatte abgenommen: Raub in Tateinheit mit Körperverletzung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (11.1.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 5 NBs 1041 Js 2595/23 jug – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 21 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung (Fall 1) sowie wegen gefährlicher Körperverletzung (Fall 2) unter Einbeziehung eines anderen Urteils des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:

Anfang Februar 2023 soll sich eine männliche Person in der Nähe eines Restaurants in Bad Kreuznach befunden haben. Die männliche Person habe zum Zwecke der Abwicklung eines Betäubungsmittelgeschäfts eine Platte Haschisch mit einem Gewicht von circa 80 Gramm bei sich geführt, welche er einem Abnehmer für 800 Euro habe verkaufen wollen. Als der vermeintliche Abnehmer mit seinem Fahrzeug am Übergabeort vorgefahren sei, sei zeitgleich ein weiteres Fahrzeug vorgefahren, aus welchem unter anderem der zu jenem Zeitpunkt 20 Jahre alte Angeklagte als Beifahrer ausgestiegen sei. Der Angeklagte habe sodann die männliche Person zur Übergabe der Haschischplatte aufgefordert, die dies jedoch verweigert habe. Daraufhin habe der Angeklagte der männlichen Person eine Kopfnuss verpasst und der männlichen Person die Haschischplatte gegen ihren Willen abgenommen. Die männliche Person habe durch die Kopfnuss eine blutige Platzwunde an der Oberlippe erlitten.

Fall 2:

Ende März 2023 sei die vorgenannte männliche Person mit zwei weiblichen Personen in dem Fahrzeug einer der beiden weiblichen Personen unterwegs gewesen. Die Fahrzeugführerin sei telefonisch von ihrem Bruder angewiesen worden, die männliche Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in eine Falle zu locken, indem sie ihn zu einem Gymnasium in Bad Kreuznach fahren und dort absetzen soll. Die Fahrzeugführerin kam dem nach. Als das Fahrzeug bei dem Gymnasium gestoppt habe, hätten bereits der zu diesem Zeitpunkt noch immer 20 Jahre alte Angeklagte und bislang nicht näher bekannte Mittäter gewartet und versucht die männliche Person unter Schlägen und Tritten aus dem Fahrzeug zu ziehen. Hierbei sei auch Pfefferspray zum Einsatz gekommen. Nachdem die männliche Person aus dem Fahrzeug ausgestiegen sei, sei sie von mehreren unbekannten Mittätern geschlagen und getreten worden. Der Angeklagte habe hierbei etwas abseits gestanden, durch seine Anwesenheit jedoch weiterhin Unterstützungsbereitschaft signalisiert. Die männliche Person habe durch die Schläge und Tritte eine blutige Nase und durch das Pfefferspray Hautreizungen erlitten.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zum Tatvorwurf im Fall 1 teilgeständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 24.1.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach