Mit 685 Ecstasy-Tabletten, Springmesser und Pfefferspray zur „Nature One“

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (10.01.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1044 Js 10396/23) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Lahnstein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Der Angeklagte soll sich einige Zeit vor Beginn der Techno-Veranstaltung „Nature One“ dazu entschlossen haben, sich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln auf dieser Veranstaltung eine dauerhafte Einnahmequelle von einigem Gewicht zu verschaffen.

In Ausführung dieses Entschlusses habe er sich Ende Juli 2023 in ein Waldgebiet in der Nähe des Festivalgeländes in Kastellaun begeben, wobei er in seinem Rucksack insgesamt 685 Ecstasy-Tabletten und 21,12 Gramm Haschisch mit sich geführt habe. Ferner habe er in seinem Rucksack zu Verteidigungszwecken ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 cm und ein Pfefferspray zugriffsbereit mit sich geführt. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 19.1.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach