Geständiger mehrfacher Enkeltochter-Mißbraucher wünscht Bewährung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (9.1.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 Ns 1022 Js 5434/20 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 65 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Sohren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 30 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Fälle 1 bis 5:

Der Angeklagte, der seinerzeit in Rhaunen gewohnt habe, soll im Jahr 2017 in seiner Wohnung in Rhaunen insgesamt fünf sexuelle Übergriffe zum Nachteil seiner zum damaligen Zeitpunkt 10 bis 11 Jahre alten Enkeltochter, die ihn zuhause besucht habe, begangen haben.

Fälle 6 bis 30:

Weiterhin soll der Angeklagte, der Ende des Jahres 2017 von Rhaunen nach Langenlonsheim gezogen sei, im Zeitraum von 2018 bis Ende Oktober 2019 in seiner Wohnung in Langenlonsheim insgesamt 25 sexuelle Übergriffe zum Nachteil einer weiteren Enkeltochter, die im damaligen Zeitraum zwischen 11 und 13 Jahren alt gewesen sei und ihn ebenfalls zuhause besucht habe, begangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Mit der Berufung möchte er einen Strafnachlass erreichen. Fortsetzungstermine sind auf den 16.1.2024 und den 19.1.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach