Wird die nächste Grundsteuererhöhung schon vorbereitet?

In dem ein oder anderen Aspekt haben Mitteilungsvorlagen der Stadtverwaltung durchaus mit der Lebensrealität der Menschen zu tun. Die Bedeutung von Nebensätzen zählt dazu. Ein solcher schmückt die bereits am 15. Mai verfasste Mitteilungsvorlage mit dem schlichten Titel “Grundsteuer C” (Drucksachennummer 2023/009). Diese beschäftigt sich mit einer neuen Grundsteuervariante, die der Bundesgesetzgeber den Kommunen ab dem 1.1.2025 ermöglicht. Die Stadtverwaltung erklärt die Sach- und Rechtslage.

Und rechnet an einem Beispiel vor, dass weder die Bautätigkeit noch die Stadtkasse von der Einführung der Grundsteuer C wesentlich profitieren würde. Daran schließt sich der Nebensatz an, der offenbar verwaltungsinterne Überlegungen für kommende Stadthaushalte zusammenfaßt: “im Übrigen ist zu erwarten, dass aufgrund des Umganges des Landes Rheinland-Pfalz mit defizitären Kommunen der Hebesatz der Grundsteuer B nicht bei 550 v.H. bleiben wird”. Diese Aussage ist schon insofern ein Knaller, als die Grundsteuer erst zum 1.1.2023 auf 550 Punkte erhöht wurde.

Und erst in der letzten Woche die ersten Bescheide mit dem erhöhten Wert verschickt wurden (diese Seite berichtete). Eine Erhöhung um 50 Punkte bringt etwa 1 Million Euro an Mehreinnahmen für die Stadtkasse. Gerichtsurteile haben als Obergrenze 995 Punkte bei der Grundsteuer festgelegt. Gegen die im vergangenen Jahr beschlossene und umgesetzte Erhöhung von 450 auf 500 Punkte hatten rund 500 Bürger*Innen Widerspruch eingelegt. Eine dritte Erhöhung in drei Jahren dürfte diese Zahl vervielfachen.

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10.06.23 – “Erstmals fast 12 Millionen Euro Einnahmen bei der Grundsteuer”