Zweifach versuchter Mord mit einem Einhandmesser

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer) am morgigen Freitag (17.5.2024) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1041 Js 17763/23) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey vorläufig untergebrachten Angeklagten aus Fischbach in zwei tateinheitlichen Fällen jeweils einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll an einem Nachmittag Anfang Dezember 2023 seine Wohnung in Fischbach verlassen haben und hierbei ein aufgeklapptes Einhandmesser mit einer Klingenlänge von etwa 10 cm in der Hand gehalten haben. Mit diesem Messer in der Hand sei er auf zwei männliche Personen zugegangen, die vor einem Tor zum Nachbargrundstück gestanden hätten.

Auf die Begrüßung der beiden Männer habe der Angeklagte nicht reagiert. Vielmehr habe er unvermittelt auf die beiden Männer eingestochen. Dem einen Mann habe er zunächst in den rechten Oberbauch und sodann in den linken oberen Brustbereich gestochen. Dem anderen Mann habe er in den Hals gestochen.

Dabei habe er eine tödliche Verletzung der beiden Männer zumindest billigend in Kauf genommen. Im Anschluss daran sei der Angeklagte zu seiner Wohnung zurückgegangen. Die Stichverletzungen der beiden Männer seien später im Krankenhaus ärztlich versorgt worden. Innere Organe seien nicht verletzt worden.

Der Angeklagte soll an einer paranoiden Schizophrenie und damit einhergehenden Verfolgungsängsten und akustischen Halluzinationen leiden. Diese sollen mit hoher Wahrscheinlichkeit ursächlich für die ihm zur Last gelegte Tat gewesen sein. Fortsetzungstermine sind auf den 3.6.2024, 7.6.2024, 14.6.2024, 17.6.2024 und den 21.6.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach