Stadtrat schließt Bosenheimer Bad auf Antrag der CDU zum 30.9.

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Mehrere Dutzend Freunde des Bosenheimer Bades haben das gestern live und in Farbe im Stadtrat miterlebt: nach über einstündiger, teils emotionaler Diskussion hat das Gremium mit 22 Ja- gegen 17 Neinstimmen bei zwei Enthaltungen die Schließung des Familienbades zum 30. September diesen Jahres beschlossen. Beantragt hatte das die CDU-Stadtratsfraktion, die von den Grünen unterstützt wurde. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Rapp hatte in seiner mündlichen Antragsbegründung zunächst ein “herzliches Willkommen an die Bosenheimer Bürger*Innen, insbesondere an die vielen Kinder, die wir heute wieder hier haben,” gerichtet.

Doch schon im nächsten Satz waren die rhetorischen Höflichkeiten vergessen: “das Bad in Bosenheim ist eine freiwillige Leistung für die Stadt Bad Kreuznach”, behauptete Rapp. Und stellte dann das janusköpfige Papier seiner Parteifreunde vor. Darin wird zum einen die Bereitstellung von 100.000 Euro aus dem Stadthaushalt für 2022 gefordert, um die diesjährige Öffnung des Bosenheimer Bades zu finanzieren. Zum anderen wird die Schließung der Einrichtung zum 30.9. festgeschrieben. Auch diesen Punkt bezeichnete Manfred Rapp als “positive Komponente”. Denn erst wenn das Bad geschlossen sei, könne vor Gericht geprüft werden, “ob der Eingemeindungsvertrag und die Ewigkeitsklausel tatsächlich gilt”.

Mit der Schließung gebe der Stadtrat den Klageberechtigten die Möglichkeit diese Frage endgültig zu klären. Gegen diese Darstellung wurden vielfältige Argumente vorgetragen. Einen wichtigen Redebeitrag hierzu leistete der Bosenheimer Winzer und FDP-Stadtrat Werner Lorenz. Die Redaktion dieser Seite wird die relevanten Redebeiträge in den kommenden Tagen in gesonderten Berichten veröffentlichen und dokumentieren. Auf die Archillesferse der gestrigen Beschlußfassung hatten Bürgermeister Blechschmidt und Nicola Trierweiler vom Stadtrechtsamt bereits eingangs der Sitzung hingewiesen.

Und aufgrund einer Wortmeldung des SPD-Co-Fraktionsvorsitzenden Holger Grumbach, dessen Genossen sich gegen den CDU-Antrag positionierten, stellte Nicola Trierweiler in erfreulich klarer und verständlicher Sprache kurz vor der Abstimmung diesen Schwachpunkt noch einmal heraus: “Dem Tagesordnungspunkt fehlt grundsätzlich die Dringlichkeit. Das ist das, was der Herr Blechschmidt auch am Anfang gesagt hat. Sollte dieser Beschluß, aus welchem Grund auch immer, einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden, ist die Wahrscheinlichkeit da, dass das Gericht aus dem Grund den Beschluß aufheben würde”.

Konkret bedeutet dies: sobald das Protokoll der Stadtratssitzung vorliegt, kann der Ortsbeirat Bosenheim als klageberechtigter denktheoretischer Rechtsnachfolger bzw Interessensvertreter der früher selbstständigen Gemeinde Bosenheim eine Klage gegen die Stadt Bad Kreuznach anstreben. Derartige Verfahren dauern derzeit beim Verwaltungsgericht Koblenz etwa acht bis zehn Monate. Damit steht rechtzeitig vor der Badesaison 2023 fest, ob der gestrige Schließungsbeschluss im Stadtrat rechtmäßig ist.

Ob dann im kommenden Jahr, zehn oder elf Monate vor der Kommunalwahl, im Stadtrat noch einmal eine Mehrheit für die Schließung zustande kommt, ist mehr als fraglich. Denn viele wiederwahlinteressierte Kommunalpolitiker*Innen dürften sich an das politische Schicksal der Oberbürgermeisterin erinnern, die – um Andreas Schnorrenberger zu zeigen, wo der Hammer hängt – den kleinen Leuten sechs Wochen lang das Eisbahnvergnügen verbot. Und krachend abgewählt wurde. Politische Parteien, die Verschwendungen aus dem Stadthaushalt in Millionenhöhe zulassen, aber ein Familienbad schliessen, dürfte am Wahltag 2024 ein ähnliches Schicksal erwarten (weitere Berichte folgen, Stand: 20.5.2022, 6 Uhr).