Aufgespiesst: Schlosser stoppt die Kundenstopper-Stopper

In seiner Sitzung am 27. Februar 2020 hat der Stadtrat eine Richtline beschlossen. Die für die Erteilung von Sondernutzungen in der Fußgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereichen Alte Nahebrücke, Mühlenteichbrücke und Roßstraße. Jahrelang wurde an dem Papier gefeilt. Denn bereits am 18. April 2019 gab es einen Beschluß, dem eine längere Beratungsphase vorausging. Und der dann doch nicht so ausfiel, dass alle zufrieden waren.

Durch die neue Gestaltungsrichtlinie soll erreicht werden, “dass Sondernutzungen nicht stören und belasten, sondern vielmehr den Straßenraum beleben und bereichern. Sie soll einer Überfrachtung des öffentlichen Verkehrsraums mit Sondernutzungen entgegenwirken und dem Schutz des Straßenbildes und -zweckes dienen. Der Nutzung einer Fußgängerzone immanent ist das möglichst ungehinderte Flanieren, welches durch ein Übermaß an Sondernutzung erheblich eingeschränkt werden kann”. Als besonders störend im Sinne dieser Überlegungen wurden vom Planungsausschuß Kundenstopper ausgemacht.

Jene aus Holz, Plastik oder Aluminium bestehenden, bis zu 1,20 Meter hohen Teile, die oft mit Werbebotschaften oder Tagesangeboten beschriftet in der Fußgängerzone herumstehen und Kunden aufmerksam machen sollen. Mit der Gestaltungsrichtlinie sollten diese Kundenstopper ab dem 1. Januar 2021 Geschichte sein. Unter II, Ziffer 2, “Ladengeschäfte” heisst es daher lapidar: “Kundenstopper sind nicht zulässig”. Diese Bestimmung hat beim örtlichen Einzelhandel Reaktionen zwischen Befremden und Protest ausgelöst.

Diese liefen bei Markus Schlosser auf, weil der Wirtschaftsförderungsdezernent ist. Seit einem Monat ist Schlosser aber auch Ordnungsamtsleiter, also zuständig für die Überwachung des Kundenstopperverbotes. Weil Markus Schlosser weiß, dass die dritte Änderung der Richtlinie in zwei Jahren politisch kaum durchzusetzen ist, der um den Mantelsonntag gebrachte Einzelhandel aber weitere Einschränkungen nicht hinnehmen möchte, ging der Beigeordnete einen anderen Weg. In seiner bekannt charmant-freundlichen Art stellte er im Ausschuß für Messen und Märkte gestern Abend seine Absicht vor, auch ohne Änderung des Stadtratsbeschlusses vom Februar nach dem 31.12.2020 Kundenstopper weiter zu erlauben.

Und fand in dem Gremium unter dem Punkt “Mitteilungen” auch ohne Beschluß eine breite Zustimmung. Die 12 Jahrmarkt-Spezialisten sind zwar dafür nicht zuständig. Und die Genehmigung von Kundenstoppern entgegen einer städtischen Richtlinie wird interessante rechtliche Fragen aufwerfen. Aber nachdem jetzt alle sieben Fraktionen elegant eingebunden sind und sich im Fall aufkommender Proteste natürlich fragen lassen müssen, wieso sie später hott schnaufen, wenn sie doch gestern bereitwillig hüh gesagt haben, darf sich Schlosser wie das tapfere Schneiderlein fühlen. Oder besser gesagt: als Stopper der Kundenstopper-Stopper.