Dank FWG / BüFEP gibts neue Details in Dr. Kaster-Meurers Rechtsberatungsaffäre

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

“Der Erfolg hat viele Väter, der Mißerfolg ist ein Waisenkind”. Das Zitat des britischen Nationalökonomen Richard Cobden ist längst zum geflügelten Wort geworden. In Bad Kreuznach ist jetzt in der Rechtsberatungsaffäre der OBin immerhin der Nachname des Waisenkindes bekannt geworden. Er lautet: Jurist. Denn laut Dr. Kaster-Meurer kam die Empfehlung zur Mandatierung eines Rechtsanwaltes der Frankfurter Kanzlei Greenfort, der beim Verwaltungsgericht krachend damit scheiterte, die Weitergabe des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes zur Gewobau zu verhindern und für den Mißerfolg stolze 10.300 Euro berechnete, “durch einen Juristen”. So steht es in einem Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 24. Januar an Wilhelm Zimmerlin (FWG / BüFEP). Den Namen des Rechtsgelehrten gibt sie allerdings nicht an. Aber eine zweite Information ließ sich Dr. Kaster-Meurer entlocken.

Zimmerlin: Stadtrat soll prüfen

Zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom 23.10.2019 (Az.: 6-P-7061-22-1/2013), in dem ihr höchstpersönlich unwirtschaftliches Verhalten im Amt vorgeworfen wird, hat die Oberbürgermeisterin das von den Steuerzahler*Innen bezahlte Rechtsamt der Stadt eine Stellungnahme abgeben lassen. “Die ADD prüft zuständigkeitshalber den Sachverhalt”, stellt Dr. Kaster-Meurer dazu fest. Mit dieser Vorgehensweise ist Wilhelm Zimmerlin nicht einverstanden. “Nach unserer Auffassung obliegt die Entscheidung darüber, wer die Schadensersatzansprüche der Stadt prüfen soll, dem Stadtrat”, stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von FWG / BüFEP klar. Und fordert die Oberbürgermeisterin auf: “Wir bitten um Übersendung der von Ihnen erwähnten Stellungnahme des Rechtsamtes sowie des Schreibens, in dem die ADD um Prüfung des Sachverhalts gebeten wird und, sofern es bereits vorliegt, des Prüfungsergebnisses der ADD”.

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Die Anfragen des Stadtratsmitgliedes Wilhelm Zimmerlin im Wortlaut:

Anfrage Prozessvertretung der Stadt im Verfahren 1 K 822/18.KO vor den VG Koblenz Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom 23.10.2019, Az.: 6-P-7061-22-1/2013

Sehr geehrte Frau Dr. Kaster-Meurer, in seinem Prüfbericht stellt der Landesrechnungshof (LRH) u.a. fest, dass die kostenträchtige Mandatierung einer Anwaltskanzlei aus Frankfurt evident gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verstoßen hat. Da die Stadt über ein eigenes Rechtsamt verfügt, welches befugt, kompetent und prädestiniert ist, die Stadt in solchen Verfahren zu vertreten, war die Mandatierung der Anwaltskanzlei laut LRH schon dem Grunde nach offensichtlich unwirtschaftlich. In seinen Prüfungsfeststellung kommt der LRH unter Randnummer 2 zu folgendem Ergebnis: „Hinsichtlich des Schadens, welcher der Stadt durch evidenten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot in Höhe der gezahlten Anwaltsvergütung entstanden ist, sind Schadensersatzansprüche gegen die Oberbürgermeisterin zu prüfen.“ Die Schadenssumme beträgt laut LRH 10.299,45 Euro. “Wir bitten um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Stelle in der Stadtverwaltung kann die vom LRH geforderte Prüfung der Schadensersatzansprüche unabhängig, objektiv, neutral und kompetent vornehmen? Hierfür kommen keinesfalls in Betracht die Oberbürgermeisterin, das Hauptamt und das Rechtsamt, weil diese Stellen in die Entscheidungsvorgänge über die fragliche Mandatierung involviert waren und deshalb befangen sind. Ebenfalls nicht in Betracht kommen Stellen, die der Aufsicht der Oberbürgermeisterin unterliegen und deshalb nicht unabhängig sind.

2) Die Mandatierung der Anwaltskanzlei aus Frankfurt erfolgte laut Prüfbericht auf Empfehlung. Wer hat diese Empfehlung gegeben?

Wilhelm Zimmerlin Stellv. Fraktionsvorsitzender 5.1.20

Anfrage Prüfung von Schadensersatzansprüchen der Stadt gegen die Oberbürgermeisterin Prüfbericht des LRH vom 23.10.2019, Az.: 6-P-7061-22-1/2013 in der Sache Prozessvertretung der Stadt im Verfahren 1 K 822/18.KO vor den VG Koblenz

Sehr geehrte Frau Dr. Kaster-Meurer, Ihrer Antwort vom 24.01.2020 auf unsere Anfrage vom 5.01.2020 entnehmen wir, dass Sie keine Stelle innerhalb der Stadtverwaltung nennen können, welche die vom LRH geforderte Prüfung von Schadensersatzansprüchen unabhängig, objektiv, neutral und kompetent vornehmen kann. Auch auf unsere zweite Frage, wer die laut LRH schon dem Grunde nach offensichtlich unwirtschaftliche Mandatierung der Anwaltskanzlei aus Frankfurt empfohlen hat, bleiben Sie eine Antwort schuldig. Nach unserer Auffassung obliegt die Entscheidung darüber, wer die Schadensersatzansprüche der Stadt prüfen soll, dem Stadtrat. Wir bitten um Übersendung der von Ihnen erwähnten Stellungnahme des Rechtsamtes sowie des Schreibens, in dem die ADD um Prüfung des Sachverhalts gebeten wird und, sofern es bereits vorliegt, des Prüfungsergebnisses der ADD.

Wilhelm Zimmerlin Stellv. Fraktionsvorsitzender 27.1.20