Die Oberbürgermeisterin wollte einen Dr. und bekam einen Prof.

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die Wirrungen in der Rechtsberatungs-Affäre der Oberbürgermeisterin sind um ein weiteres Kapitel bereichert. Wie bereits berichtet, verpflichtete Dr. Kaster-Meurer einen 300-Euro-je-Stunde-Rechtsanwalt, um zu verhindern, dass Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (FWG / BüFEP) den Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Gewobau erhält (der Plan scheiterte am Verwaltungsgericht). Die Entscheidung für ihren Rechtsanwalt, so die Oberbürgermeisterin in einer Email an das städtische Rechtsamt, traf sie auf Empfehlung:

Protokoll beweist Sitzungsvertretung

Dr. Andreas von Oppen war der Auserwählte. Vor dem Verwaltungsgericht für Dr. Kaster-Meurer aufgetreten ist aber ein anderer Rechtsanwalt der von der OBin benannten Frankfurter Kanzlei Greenfort: Prof. Dr. Claus Pegatzky. Das ergibt sich einerseits aus dem Sonder-Prüfbericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz. Und andererseits aus dem Protokoll der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz vom 15. Januar 2019. Die staunende Öffentlichkeit lernt daraus: die Oberbürgermeisterin bekommt nicht immer, was sie will. Nicht mal für 300 Euro die Stunde.

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