Die Hermann- ist jetzt eine Fahrradstrasse

Ganz unspektakulär ohne Tamm-Tamm und offiziellen Akt hat sich am 17.10.18 Revolutionäres getan. Bad Kreuznach hat seit dem die erste Fahrradstrasse seiner Geschichte. In der Hermannstrasse haben nun Zweiräder Priorität. Nur noch Anlieger dürfen dort mit ihren Autos fahren (aber Durchgangsverkehr gibt es dort eh nicht). Und das maximal 30 km/h schnell. Was auf jeder anderen Strasse zu Hupkonzerten führen würde, ist dort jetzt erlaubt: das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern. Mit neuen Schildern wird auf die vollkommen veränderte Situation hingewiesen. Diese sind zB an der Einmündung in die Rüdesheimer Strasse, am Abzweig zum Mühlweg und ganz am Ende der Hermannstrasse im Bereich Vor der Lohr aufgestellt.

Das auf unserem Foto gezeigte Schild am westlichen Ende ist allerdings deplatziert. Wer den Radweg nutzt, der zwei Meter weiter südlich verläuft, kann es gar nicht sehen. Und westlich des Schildes befinden sich nur noch 2 Wohnhäuser und eine Sackgasse. In der liegt der Autoverkehr bei etwa vier bis fünf Fahrzeugbewegungen. Täglich. Fahrräder können dort wegen des groben Schotterbelages gar nicht fahren. Eine der Anwohnerinnen hatte sich daher schon am Mittwoch gewundert, für wen das Schild wohl gedacht ist. “Da hinten sagen sich doch Has und Igel gute Nacht”, schüttelt sie den Kopf und hält das Schild für überflüssig.

Die Anwohner werden sich umstellen müssen. Eine Passantenbefragung bei fünf Personen am Nachmittag des 17.10.18 ergab, dass nur eine von den Plänen schon gehört hatte. Diese Person begrüsste die Veränderung. Die anderen wussten nichts von der Fahrradstrasse. Zwei bezeichneten die damit verbundene Beschränkung auf 30 km/h auf der über einen Kilometer langen Strecke als “bekloppt” bzw “Schildbürgerstreich”. Als optische Hilfe für die Verkehrsteilnehmer werden, wenn es das Wetter zulässt, heute Piktogramme auf die Fahrbahn aufgetragen. Über die genaue Streckenführung und die Vorschriften informiert die Stadtverwaltung auf der Startseite von bad-kreuznach.de mit einem Beitrag vom 15. Oktober 2018.