Fakten, Fakten, Fakten

Am Montag den 5. März 2018 wurde laut eines Berichtes im Öffentlichen Anzeiger vom 8.3.18 der Finanzausschusses des Stadtrates in öffentlicher Sitzung über aktuelle Veränderungen beim Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrag informiert. Diesem Bericht konnten wir folgende Informationen entnehmen, die laut Bericht von Herrn Dr. Vesper gegeben wurden:

Fremdenverkehrsbeitrag für 2016:

  •  Es wurden insgesamt 2.770 (Stand 31.1.18: 2.676) Betriebe und selbstständige Gewerbetreibende erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Zum Stichtag 28.2.18 habe die Summe der Einnahmen 297.650 Euro betragen (Stand 31.1.18: mit den bis dato verschickten Bescheiden wurden zusammen 296.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt).
  • Gegen diese Bescheide gingen 180 (Stand 31.1.18: 173) Widersprüche ein. In 98 (Stand 31.1.18: 99) Fällen wurde diesen Widersprüchen abgeholfen. 82 (Stand 31.1.18: 74) Fälle wurden dem Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
  • neue Information laut Öffentlicher Anzeiger: “In 15 Fällen handelt es sich um die Widerholung von Widersprüchen, weil der endgültige Bescheid den zu den Vorausleistungen ersetzt”.

 

Tourismusbeitrag für 2017:

  • Es wurden 4.520 (Stand 31.1.18: 4.432) Betriebe bzw Personen erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Aufgrund der darauf eingegangenen Meldungen wurden bislang 422 (Stand 31.1.18: 414) Vorausleistungsbescheide versandt.
  • Mit diesen Bescheiden wurden zusammen 191.850 Euro Vorausleistungen erhoben (Stand 31.1.18: 191.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt).
  • Herr Dr. Vesper erklärte weiterhin, dass im Hinblick auf das Normenkontrollverfahren seit November 2017 ausschliesslich der Fremdenverkehrsbeitrag bearbeitet und auf die Erhebung weiterer Vorausleistungen verzichtet werde.
  • Herr Dr. Vesper rechnet laut Öffentlichem Anzeiger damit, “dass die Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag deutlich über denen des Fremdenverkehrsbeitrages liegen werden”.

 

Bewertung der Vorgehensweise der Stadtverwaltung:

  • positiv: man muss zwar suchen, weil die Einladung für 2018 erst auf der dritten Unterseite angezeigt wird: aber auf der Internetseite der Stadtverwaltung (bad-kreuznach.de), Suchbegriff “Finanzausschuss” wird die Tagesordnung des öffentlichen Teiles der Sitzung veröffentlicht.

 

  • negativ: auf der Tagesordnung steht leider kein Wort von Fremdenverkehrsbeitrag oder Tourismusbeitrag, so dass die daran interessierten Bürgerinnen und Bürger davon nichts wissen konnten und sich nicht aus erster Hand informieren konnten 
  • negativ: der von Antonio Valentino angegriffene Tourismusbeitragsbescheid für 2017 wurde am 22.11.17 erlassen. Und vom 31.1.18 auf den 28.2.18 hat sich die Zahl der von der GuT erfassten potentiellen Beitragsverpflichtigen von 4.432 auf 4.520 erhöht und die Zahl der erlassenen Vorausleistungsbescheide von 414 auf 422. Das steht im Widerspruch zu der Behauptung, “dass im Hinblick auf das Normenkontrollverfahren seit November 2017 ausschliesslich der Fremdenverkehrsbeitrag bearbeitet und auf die Erhebung weiterer Vorausleistungen verzichtet werde.”
  • negativ: laut dem Bericht des Öffentlichen Anzeigers wurden keinerlei Angaben zur Beitragserhebung für 2018 gemacht. Immerhin nähern wir uns den Iden des März 2018. Wenn jetzt erst die Festsetzungsbescheide für 2016 erlassen werden und dieses Verfahren nach Angabe der GuT bis zum Jahresende 2018 andauern wird und die weitere Bearbeitung der Vorausleistungsbescheide für 2017 tatsächlich ausgesetzt wird bis zu einer Entscheidung des OVG Koblenz über die beiden Normenkontrollanträge, für die vollkommen offen ist, wann darüber entscheiden wird: wann werden dann die noch ausstehenden über 4.000 Vorausleistungsbescheide 2017, die nunmehr über 4.500 Festsetzungsbescheide für 2017 und die rund 4.500 Bescheide für 2018 verschickt werden? Wenn die GuT mit der Bearbeitung der 2016er-Bescheide in den kommenden Monaten ausgelastet ist und das OVG den Normenkontrollanträgen NICHT stattgibt: wann will die GuT denn dann über 9.000 Bescheide für 2017 und für 2018 versenden, zumal im diesen Fall ja in weniger als 10 Monaten das Jahr 2019 ansteht und auch dafür Vorausleistungsbescheide erlassen werden müssten. Erklärt sich also die Arbeitsweise der GuT mit der Einschätzung, dass das OVG den Normenkontrollanträgen stattgibt und die Satzung für 2017 verwirft? All diese Fragen und viele mehr beleiben leider offen.

 

  • Schlussfolgerung: wenn derzeit wie sich aus den Angaben mit Stand vom 31.1.18 ergibt für 2016 nicht einmal die Hälfte der Festsetzungsbescheide verschickt ist und schon damit Stand 28.2.18 297.650 Euro berechnet wurden und die Gesamtsumme für 2017 nach Einschätzung von Herrn Dr. Vesper “deutlich über” diesem Wert liegen wird, dann steht schon jetzt fest, dass die von der Stadtverwaltung im Vorfeld der Beschlussfassung veröffentlichte Zielgrösse von “300.000 Euro” weit überschritten wird. 

 


 

Mit Schreiben vom 1. Februar 2018 hat die GuT Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (Tochtergesellschaft der Stadt Bad Kreuznach, die durch Stadtratsbeschluss mit der Beitragserhebung beauftragt ist) folgende Informationen (Stand: 31.1.18 – danach sich ergebende Veränderungen sind nicht berücksichtigt) mitgeteilt:

Fremdenverkehrsbeitrag für 2016:

  • Es wurden insgesamt 2.676 Gewerbetreibende erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Aufgrund der darauf eingegangenen Meldungen wurden bislang 936 Vorausleistungs- und 666 Feststellungsbescheide erlassen.
  • Mit diesen Bescheiden wurden zusammen 296.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt.
  • Gegen diese Bescheide gingen 173 Widersprüche ein. In 99 Fällen wurde diesen Widersprüchen abgeholfen. 74 Fälle wurden dem Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Tourismusbeitrag 2017:

  • Es wurden 4.432 Betriebe bzw Personen erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Aufgrund der darauf eingegangenen Meldungen wurden bislang 414 Vorausleistungsbescheide versandt.
  • Mit diesen Bescheiden wurden zusammen 191.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt.
  • Gegen diese Bescheide gingen 49 Widersprüche ein. In 20 Fällen wurde diesen Widersprüchen abgeholfen. 24 Fälle wurden dem Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 5 Fälle sind noch in Bearbeitung.

Übersicht über die anhängigen Rechtsverfahren

Übersicht über die gegen Fremdenverkehrsbeitrag und Tourismusbeitrag anhängigen Rechtsverfahren

  1. Normenkontrollantrag der Rechtsanwälte Kanzler, Huth und Kollegen vom Oktober 2017 (Az 6 C 11698/17.OVG) 
  2. Normenkontrollantrag des Antonio Valentino vom Januar 2018 (Az 6 C 10041/18.OVG) 
    Verfahrensverlauf: 
    10.01.18: Antrag Valentino vom diesem Tag an diesem Tag persönlich beim OVG abgegeben

    08.03.18: Stellungnahme des Stadtrechtsamtes zum Antrag

  3. Widersprüche des Antonio Valentino gegen die Bescheide Fremdenverkehrsbeitrag 2016 und Tourismusbeitrag 2017(Az.: 30-11.2145/17 und 30-11.2146/17)
    Verfahrensverlauf: 
    3.1. Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 23. Februar 2018: Abbruch wegen der Befangenheit eines Beisitzers (der sowohl im Stadtrechtsausschusses tätig war als auch im Aufsichtsrat der GuT GmbH; Wochen zuvor hatte Antonio Valentino einen schriftlichen Hinweis auf dieses Problem gegeben, der wurde ignoriert)

    3.2. Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 23. März 2018: Antonio Valentino durfte einen grossen Teil seiner Argumente nicht vortragen, da dem Ausschuss eine Satzungsprüfungskompetenz nicht zustehe. Die am Ende der Sitzung vom Ausschuss getroffene Entscheidung wurde nicht mitgeteilt. Diese soll “im Laufe des April 2018 im schriftlichen Verfahren erfolgen”. 

    3.3. Eingang des Widerspruchsbescheides des Stadtrechtsausschusses vom 18.5.18 am 24.5.18.

    3.4. Klage des Antonio Valentino vom 25.5.18 gegen die Widerspruchsbescheide (Az.: 2 K 515/18 und 2 K 516/18 beim VG Koblenz)

  4. Eilverfahren des Antonio Valentino für die Anordnung der Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht Koblenz (Az 2 L 44/18 und 2 L 48/18) 
    Verfahrensverlauf:28.11.17: Eingang der Beitragsbescheide für 2016 und 2017 bei Antonio Valentino

    28.11.17: Widerspruch des Valentino gegen die Bescheide

    21.12.17: Mitteilung der GuT über die Abgabe der Widersprüche an den Stadtrechtsausschuss

    28.12.17: Akteneinsicht durch Valentinos Steuerberater in die Akte beim Stadtrechtsausschuss

    29.12.17: Antrag Valentino auf Aussetzung der Vollziehung an die GuT

    04.01.18: GuT lehnt sach- und rechtswidrig die Bearbeitung des Antrages vom 29.12.17 ab

    09.01.18: Mahnschreiben Valentino an GuT

    11.01.18: GuT lehnt ohne jede Auseinandersetzung mit den von Valentino angeführten Argumenten den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab und gibt eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung

    15.01.18: Eilantrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung Valentino vom diesem Tag an diesem Tag persönlich beim Verwaltungsgericht abgegeben

    26.01.18: Schriftsatz des Stadtrechtsamtes

    05.02.18: Akteneinsicht durch Antonio Valentino und seinen Steuerberater in die Gerichtsakte

    06.02.18: Schriftsatz Valentino

    16.02.18: Schriftsatz GuT

    22.02.18: Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    02.03.18: Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    16.03.18: Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    21.03.18: Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    26.03.18: Schriftsatz Valentino

    06.04.18: Schriftsatz GuT

    13.04.18: Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    07.05.18 Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    09.05.18 Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    28.05.18 Schriftsatz Valentino (bis heute ohne jede Stellungnahme durch die GuT)

    28.05.18 Beschluss des Gerichtes: die von Valentino beantragte Anordnung der Aussetzung der Vollziehung wird angeordnet – Sieg!

 

Wie bedeutend die von Antonio Valentino vorgetragenen Argumente sind und wie schwer es dem Gericht fällt, diese erste Entscheidung in Sachen Tourismusbeitrag nach der Veränderung des KAG in 2015 zu treffen, mögen sachkundige LeserInnen an folgendem Umstand erkennen: mehrere Tage NACH Valentino (Az: 2 L 44/18 und 2 L 48/18) stellte eine Veranstaltungsagentur, die sich von einer anderen Kommunalverwaltung benachteiligt sieht, ebenfalls einen Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung (Az: 2 L 111/18). Dort fiel die Entscheidung bereits am 20.3.18. Nach der summarischen Prüfung im Eilverfahren kamen die Koblenzer Richter zu dem Ergebnis, dass die Bescheide der dortigen Antragsgegnerin als “rechtswidrig” zu bewerten waren. Die maßgebliche Bestimmung der Vergnügungssteuersatzung, auf die sich die Bescheide stützen, sei nicht verfassungskonform.

 

Natürlich gilt auch hier: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Valentinos Steuerberater geht trotz der Verfahrensverzögerung von einem obsiegenden Urteil schon beim Verwaltungsgericht aus: “Der Schaden der dem Rechtsstaat entsteht, wenn ein so klarer Fall erst vom OVG oder gar dem Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig entschieden werden müsste, wäre riesig. Und über die Rheinland-Pfälzer würde in Fachkreisen bundesweit der Kopf geschüttelt”.

Mitmachen statt Meckern

Bad Kreuznach gibt viel Geld aus für die Bürgerinnen und Bürger. Und Sie wissen wo dabei Fehler gemacht werden. Und Sie haben Ideen und Vorschläge, was besser gemacht werden kann. Jeder Gedanke zählt. Schreiben Sie uns, was Ihnen aufgefallen ist. Alle Vorschläge und Anregungen werden gesammelt und in geeigneter Weise und ohne Angaben der jeweiligen Urheber an die Stadtverwaltung zur Stellungnahme übermittelt. Selbstverständlich teilen wir der Verwaltung gern mit, welches Ihre Idee war. In diesem Fall ergänzen Sie Ihre Mitteilung einfach um den Zusatz “Ich bin damit einverstanden, dass ich der Stadtverwaltung als Ideengeber benannt werde”.

Bitte senden Sie Ihre Ideen, Kritik und Anregungen an tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.net oder werfen Sie mir ein Schreiben in meinen Briefkasten ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich leider fernmündliche oder persönliche Mitteilungen schon aus Zeitgründen nicht annehmen kann.

06. März 2018

18.00 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Dienstag den 6. März 2018 findet um 18 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die dritte Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 6.3.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.

28. Februar 2018

19.30 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Mittwoch den 28. Februar 2018 findet um 19.30 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die zweite Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 28.2.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.

27. Februar 2018

 18.00 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Dienstag den 27. Februar 2018 findet um 18 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die erste Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 27.2.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.

23. Februar 2018

11.00 Uhr | Öffentliche Sitzung | Stadtrechtsausschuss

Am Freitag den 23. Februar 2018 tagt der Stadtrechtsausschuss öffentlich, live und in Farbe. Unter dem Vorsitz einer Juristin, die bei der Stadtverwaltung beschäftigt ist, entscheiden diese und zwei weitere vom Stadtrat gewählte Beisitzer über meine Widersprüche gegen den Fremdenverkehrsbescheid für 2016 und den Tourismusbescheid für 2017. Ort ist der Sitzungssaal im Else-Liebler-Haus (Stromberger Strasse 1). Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen als Zuhörer teilnehmen. Tipp für die Autofahrer: bitte wegen dem Schulbetrieb nicht in der Hofgartenstrasse parken. Auf dem Parkplatz Hochstrasse und im Brückes steht ausreichend Parkraum zur Verfügung.