Fakten, Fakten, Fakten

Am Montag den 5. März 2018 wurde laut eines Berichtes im Öffentlichen Anzeiger vom 8.3.18 der Finanzausschusses des Stadtrates in öffentlicher Sitzung über aktuelle Veränderungen beim Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrag informiert. Diesem Bericht konnten wir folgende Informationen entnehmen, die laut Bericht von Herrn Dr. Vesper gegeben wurden:

Fremdenverkehrsbeitrag für 2016:

  •  Es wurden insgesamt 2.770 (Stand 31.1.18: 2.676) Betriebe und selbstständige Gewerbetreibende erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Zum Stichtag 28.2.18 habe die Summe der Einnahmen 297.650 Euro betragen (Stand 31.1.18: mit den bis dato verschickten Bescheiden wurden zusammen 296.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt).
  • Gegen diese Bescheide gingen 180 (Stand 31.1.18: 173) Widersprüche ein. In 98 (Stand 31.1.18: 99) Fällen wurde diesen Widersprüchen abgeholfen. 82 (Stand 31.1.18: 74) Fälle wurden dem Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
  • neue Information laut Öffentlicher Anzeiger: “In 15 Fällen handelt es sich um die Widerholung von Widersprüchen, weil der endgültige Bescheid den zu den Vorausleistungen ersetzt”.

 

Tourismusbeitrag für 2017:

  • Es wurden 4.520 (Stand 31.1.18: 4.432) Betriebe bzw Personen erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Aufgrund der darauf eingegangenen Meldungen wurden bislang 422 (Stand 31.1.18: 414) Vorausleistungsbescheide versandt.
  • Mit diesen Bescheiden wurden zusammen 191.850 Euro Vorausleistungen erhoben (Stand 31.1.18: 191.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt).
  • Herr Dr. Vesper erklärte weiterhin, dass im Hinblick auf das Normenkontrollverfahren seit November 2017 ausschliesslich der Fremdenverkehrsbeitrag bearbeitet und auf die Erhebung weiterer Vorausleistungen verzichtet werde.
  • Herr Dr. Vesper rechnet laut Öffentlichem Anzeiger damit, “dass die Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag deutlich über denen des Fremdenverkehrsbeitrages liegen werden”.

 

Bewertung der Vorgehensweise der Stadtverwaltung:

  • positiv: man muss zwar suchen, weil die Einladung für 2018 erst auf der dritten Unterseite angezeigt wird: aber auf der Internetseite der Stadtverwaltung (bad-kreuznach.de), Suchbegriff “Finanzausschuss” wird die Tagesordnung des öffentlichen Teiles der Sitzung veröffentlicht.

 

  • negativ: auf der Tagesordnung steht leider kein Wort von Fremdenverkehrsbeitrag oder Tourismusbeitrag, so dass die daran interessierten Bürgerinnen und Bürger davon nichts wissen konnten und sich nicht aus erster Hand informieren konnten 
  • negativ: der von Antonio Valentino angegriffene Tourismusbeitragsbescheid für 2017 wurde am 22.11.17 erlassen. Und vom 31.1.18 auf den 28.2.18 hat sich die Zahl der von der GuT erfassten potentiellen Beitragsverpflichtigen von 4.432 auf 4.520 erhöht und die Zahl der erlassenen Vorausleistungsbescheide von 414 auf 422. Das steht im Widerspruch zu der Behauptung, “dass im Hinblick auf das Normenkontrollverfahren seit November 2017 ausschliesslich der Fremdenverkehrsbeitrag bearbeitet und auf die Erhebung weiterer Vorausleistungen verzichtet werde.”
  • negativ: laut dem Bericht des Öffentlichen Anzeigers wurden keinerlei Angaben zur Beitragserhebung für 2018 gemacht. Immerhin nähern wir uns den Iden des März 2018. Wenn jetzt erst die Festsetzungsbescheide für 2016 erlassen werden und dieses Verfahren nach Angabe der GuT bis zum Jahresende 2018 andauern wird und die weitere Bearbeitung der Vorausleistungsbescheide für 2017 tatsächlich ausgesetzt wird bis zu einer Entscheidung des OVG Koblenz über die beiden Normenkontrollanträge, für die vollkommen offen ist, wann darüber entscheiden wird: wann werden dann die noch ausstehenden über 4.000 Vorausleistungsbescheide 2017, die nunmehr über 4.500 Festsetzungsbescheide für 2017 und die rund 4.500 Bescheide für 2018 verschickt werden? Wenn die GuT mit der Bearbeitung der 2016er-Bescheide in den kommenden Monaten ausgelastet ist und das OVG den Normenkontrollanträgen NICHT stattgibt: wann will die GuT denn dann über 9.000 Bescheide für 2017 und für 2018 versenden, zumal im diesen Fall ja in weniger als 10 Monaten das Jahr 2019 ansteht und auch dafür Vorausleistungsbescheide erlassen werden müssten. Erklärt sich also die Arbeitsweise der GuT mit der Einschätzung, dass das OVG den Normenkontrollanträgen stattgibt und die Satzung für 2017 verwirft? All diese Fragen und viele mehr beleiben leider offen.

 

  • Schlussfolgerung: wenn derzeit wie sich aus den Angaben mit Stand vom 31.1.18 ergibt für 2016 nicht einmal die Hälfte der Festsetzungsbescheide verschickt ist und schon damit Stand 28.2.18 297.650 Euro berechnet wurden und die Gesamtsumme für 2017 nach Einschätzung von Herrn Dr. Vesper “deutlich über” diesem Wert liegen wird, dann steht schon jetzt fest, dass die von der Stadtverwaltung im Vorfeld der Beschlussfassung veröffentlichte Zielgrösse von “300.000 Euro” weit überschritten wird. 

 


 

Mit Schreiben vom 1. Februar 2018 hat die GuT Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (Tochtergesellschaft der Stadt Bad Kreuznach, die durch Stadtratsbeschluss mit der Beitragserhebung beauftragt ist) folgende Informationen (Stand: 31.1.18 – danach sich ergebende Veränderungen sind nicht berücksichtigt) mitgeteilt:

Fremdenverkehrsbeitrag für 2016:

  • Es wurden insgesamt 2.676 Gewerbetreibende erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Aufgrund der darauf eingegangenen Meldungen wurden bislang 936 Vorausleistungs- und 666 Feststellungsbescheide erlassen.
  • Mit diesen Bescheiden wurden zusammen 296.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt.
  • Gegen diese Bescheide gingen 173 Widersprüche ein. In 99 Fällen wurde diesen Widersprüchen abgeholfen. 74 Fälle wurden dem Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Tourismusbeitrag 2017:

  • Es wurden 4.432 Betriebe bzw Personen erfasst.
  • Alle haben die Umsatzanfrage erhalten.
  • Aufgrund der darauf eingegangenen Meldungen wurden bislang 414 Vorausleistungsbescheide versandt.
  • Mit diesen Bescheiden wurden zusammen 191.000 Euro Beiträge in Rechnung gestellt.
  • Gegen diese Bescheide gingen 49 Widersprüche ein. In 20 Fällen wurde diesen Widersprüchen abgeholfen. 24 Fälle wurden dem Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 5 Fälle sind noch in Bearbeitung.