Fall “Cappuccino”: es droht ein Bußgeld von 25.000 Euro

WEINSHEIM – Zunächst einmal die gute Nachricht: anders als in anderen Medien mitgeteilt, wurde das Restaurant “Il Cappuccino“ nicht amtlicherseits geschlossen. Richtig ist vielmehr, dass aufgrund der bei einem Mitarbeitenden nachgewiesenen Coronainfektion dessen Kolleg*Innen in Quarantäne geschickt wurden. Und ohne Personal kocht und bedient es sich eben schlecht. Aus dieser Quarantäne können sich die Betroffenen am fünften Tag mit einem negativen PCR-Test “heraustesten”. Insofern ist die Angabe des Betreibers, es sei eine Quarantäne bis zum 7. Oktober verhängt zwar nicht ganz richtig.

Es trifft aber zu, dass das Personal nach einem negativen Testergebnis aus der Quarantäne entlassen wird und dann wieder arbeiten kann. Zumindest finanziell unerfreulich wird sich die Angelegenheit für den Betreiber allerdings trotzdem entwickeln. Nicht nur wegen der Einnahmeausfälle durch die aktuelle Schließung. Denn weder für den 1. noch für den 2. Oktober konnte er die behördlich geforderten Gästenachweise bei der ersten Nachfrage vorlegen. Wie in anderen Fällen auch wird das Ordnungsamt des Kreises daher hier ein Verfahren einleiten. Und das kann teuer werden.

Bis zu 25.000 Euro kann das Bußgeld im Einzelfall betragen. Bundesweit wurden solche Bußgelder auch bereits gerichtlich bestätigt. Landrätin Bettina Dickes hatte in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, dass die Nichterfassung der Gäste kein Kavaliersdelikt ist, sondern wegen der sich daraus ergebenden Mehrkosten und Risiken bei der Kontaktnachverfolgung von großer Bedeutung bei der Eindämmung der Seuche. Der überschaubare Aufwand bei der Gästerfassung steht nach Einschätzung eines von dieser Seite befragten Rechtsanwaltes in keinem Verhältnis zu den Kosten, die ein Infektionsopfer beim Gastwirt geltend machen kann.

“Sollte ein Opfer beweisen können, nur deshalb infiziert worden zu sein, weil die Kontaktverfolgung vom Gastronomen erschwert wurde, ist dieser Wirt im vollen Umfange schadenersatz- und schmerzensgeldpflichtig. Das kann in die Zehntausende gehen”, so der Rechtsanwalt. Da sich gestern an der Zahl erkennbar nur ein Teil der “Cappuccino”-Gäste vom 1. und 2. Oktober gemeldet hat, erneuert die Kreisverwaltung ihren Aufruf: “bitte melden”. Die Gäste haben nichts zu befürchten. Es geht allein um die Unterbrechung von Infektionsketten.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

05.10.21 – “Coronafall: wer war Gast im „Restaurant Il Cappuccino“ in Weinsheim?”