FWG / BüFEP: keine Vorteile für die Stadt als Mitträgerin des ÖPNV

Am Mittwoch soll im Stadtrat die Entscheidung über die Zukunft des ÖPNV fallen. Per Landesgesetz sind für die Busverkehre die Landkreise zuständig. In den neunziger Jahren hatte die Stadt sich die Aufgabe vom Kreis übertragen lassen. SPD, Grüne, Linke, PBK und die Oberbürgermeisterin möchten, dass das so bleibt. Und befürworten daher den Beitritt der Stadt zur kommunalen Busgesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen. Ihr Argument: wer Mitgesellschafter ist, könne das Angebot mitbestimmen. An dieser Theorie gab es von Anfang an Zweifel.

Die Stadtratsfraktion FWG / BüFEP hat den “Konsortialvertrag über die Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmens” analysiert. Und sieht die Stadt bei dieser Konstruktion als fünftes Rad am Wagen. FWG / BüFEP kommen zu den Schluß, dass die Liaison der Stadt mit den beiden Landkreisen “für die Stadt Bad Kreuznach keine Vorteile hat”. Karl-Heinz Delaveaux und Wilhelm Zimmerlin weisen auf die geplanten Mehrheitsverhältnisse in der künftigen Gesellschaft hin: “Laut Konsortialvertrag hätte der Landkreis Bad Kreuznach einen Anteil von 48,52% und der Landkreis Mainz-Bingen von 41,12%.

Die Stadt wäre mit 10,36% lediglich die Kleingesellschafterin. Beschlüsse werden mit zwei Drittel Mehrheit gefasst. Da kann man rechnen wie man will, der Einfluss der Stadt auf die Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung tendiert gegen Null“. Auch im 18-köpfigen Aufsichtsrat erweise sich das Mitspracherecht als Wunschvorstellung ohne realistischen Hintergrund, denn für die Stadt sind nur 2 Aufsichtsratssitze vorgesehen. Und auch hier werde generell mit zwei Drittel Mehrheit entschieden. Daher fällt das Fazit von FWG / BüFEP eindeutig aus: „Das von den Befürwortern ins Feld geführte Hauptargument, die Stadt könne über die Qualität des ÖPNV mitbestimmen, ist lediglich eine Chimäre“,

FWG / BüFEP im Wortlaut:

Mitspracherecht erweist sich als Chimäre – Künftiger ÖPNV für das Stadtgebiet ist beim Landkreis in guten Händen

Die Beteiligung an einer neuen Verkehrsgesellschaft der beiden Landkreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen hat für die Stadt Bad Kreuznach keine Vorteile. „Das von den Befürwortern ins Feld geführte Hauptargument, die Stadt könne dann über die Qualität des ÖPNV mitbestimmen und den weiteren Ausbau aktiv beeinflussen, ist lediglich eine Chimäre“, teilen Karl-Heinz Delaveaux und Wilhelm Zimmerlin im Namen der Fraktion FWG und BüFEP mit. Laut Konsortialvertrag hätte der Landkreis Bad Kreuznach einen Anteil von 48,52% und der Landkreis Mainz-Bingen von 41,12%.

Die Stadt wäre mit 10,36% lediglich die Kleingesellschafterin. Beschlüsse werden mit zwei Drittel Mehrheit gefasst. „Da kann man rechnen wie man will, der Einfluss der Stadt auf die Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung tendiert gegen Null“. Auch im 18-köpfigen Aufsichtsrat erweist sich das Mitspracherecht als Wunschvorstellung ohne realistischen Hintergrund, denn für die Stadt sind nur 2 Aufsichtsratssitze vorgesehen und auch hier wird generell mit zwei Drittel Mehrheit entschieden.

„Der künftige ÖPNV für das Stadtgebiet ist beim Landkreis aber in guten Händen“, meinen Delaveaux und Zimmerlin. Denn die Hauptlinien und auch die Mehrzahl der Nebenlinien müssen in und durch die Kreisstadt führen, sonst ginge das Angebot an den Bedürfnissen der meisten Busfahrgäste aus Stadt und Land vorbei. Das weiß auch die Landrätin. Die Bahn lässt ihre Fern- und Nahverkehrszüge ja auch nicht an den Hauptbahnhöfen der Metropolen vorbeirauschen.

„Im Übrigen sollten wir doch hoffentlich darauf vertrauen können, dass die zahlreichen Kreistagsmitglieder aus Bad Kreuznach, zu denen auch die Oberbürgermeisterin gehört, darauf achten, dass unsere Kreisstadt gemäß ihrer Zentrumsfunktion adäquat bedient wird“, geben sich Delaveaux und Zimmerlin zuversichtlich. Karl-Heinz Delaveaux (Fraktionsvorsitzender), Wilhelm Zimmerlin (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)