AfD fragt nach der Stromnetzsicherheit beim Laden von E-Autos

Auch wenn die Antwort mit Sicherheit nicht nur unter technischen Gesichtspunkten von Interesse ist. Die Frage läßt themenfremde instinktiv auf Distanz gehen: “ab welchem gleichzeitigen Ladestrom von E-Autos bricht das städtische Stromnetz zusammen?” Die AfD-Stadtratsfraktion hat sie der Oberbürgermeisterin gestellt. Die soll auch klären, “ab welchem gleichzeitigen Ladestrom von E-Autos der Strom rationiert werden muß, um ein Zusammenbrechen der Stromnetzstabilität zu verhindern?”

Thomas Wolff ist der Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat und hat Fragen zur E-Mobilität im Stadtgebiet.

Dabei bieten diese Fragen die Chance, mit den Antworten die Skeptiker der E-Mobilität von der Verkehrswende zu überzeugen. Oder auf real existierende Probleme hinzuweisen. In jedem Fall machen diese Fragen Appetit auf die Antwort nach weiteren. Würden – wann auch immer – alle Verbrenner durch E-Autos ersetzt, verfügte Deutschland über mehr als 50 Millionen mobile Batterien. Von denen ein großer Teil sich – zum Laden – am Netz befindet.

Für den Geschäftsführer der Stadtwerke ist das obligatorisch: er fährt ein E-Auto.

Was bei der sinkenden Stabilität des europaweiten Stromnetzes die Frage nahelegt, warum im Gegenzug für die sehr hohe direkte und indirekte Förderung der Staat sich nicht im Gegenzug die Genehmigung geben läßt, die am Netz hängenden E-Autos als “stille Reserve” für kurzzeitigen Spitzenbedarf “anzuzapfen”. Gegen Entgelt natürlich.

Die Anfrage der AfD im Wortlaut:

“Anfrage nach § 19 der GemO
Guten Tag, Frau Oberbürgermeister Dr. Kaster-Meurer, die Anzahl an E-Autos in Bad Kreuznach nimmt stetig zu. Aus den freien Westmedien, wie die Schweizer Weltwoche oder Neue Zürcher Zeitung zu entnehmen ist, wird in BR-Deutschland mit der Zunahme an E-Mobilität die Stromkapazität an ihre Grenzen stoßen. Im Zuge dessen wird allerorten in BR-Deutschland angedacht und wohl auch geplant, die Menge an Ladestrom für E-Autos zu rationieren. Wie es in planwirtschaftlichen Ländern wie Kuba oder Nordkorea schon immer üblich war und ist.

Die Energiesicherheit in Deutschland regelt das Energiewirtschaftsgesetz; hier insbesondere die § 1, § 2 und § 3. In ca. 400 Tagen, also Ende 2022, werden die letzten sicheren Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland abgeschaltet. Ab dann bildet volatiler Ökostrom die Grundlage unserer Energieversorgung, so der feste Wille und eiserne Glauben unserer Bundesregierung. Für die AfD-Fraktion ergeben sich daraus Fragen. Diese Fragen betreffen in erster Linie die Stromnetzstabilität für Bad Kreuznach und Ortsteilen.

Ist bei der derzeit (05.12.2020) stabilen herbstlichen Hochdruck-Wetterlage mit Flaute und verbreiteter Wolkendecke genug volatiler Ökostrom aus Windkraft und Fotovoltaikanlagen vorhanden, um die Grundversorgung und gegebenenfalls Spitzen abzufangen? Die Stromnetzstabilität muss ganzheitlich betrachtet werden. Erfahrungsgemäß liefern die in Deutschland installierten rund 30.000 Windrädchen und Millionen an Fotovoltaikanlagen gerade einmal zusammen ca. 774 MW Strom – benötigt werden aber ca. 72,6 GW Strom. Dies ist der Gesamtbedarf für BR-Deutschland.

Wie hoch genau ist der Bedarf an elektrischem Strom in Bad Kreuznach und Ortsteilen? Dies vorausgeschickt, fragen wir explizit, – ab welchem gleichzeitigen Ladestrom von E-Autos bricht das städtische Stromnetz zusammen?- ab welchem gleichzeitigen Ladestrom von E-Autos muss der Strom rationiert werden um ein Zusammenbrechen der Stromnetzstabilität zu verhindern? Ist grundsätzlich die Energiesicherheit mit elektrischem Strom jederzeit in Bad Kreuznach und Ortsteilen gewährleistet? Wir bitten die Verwaltung diese für die weitere Entwicklung von Bad Kreuznach und Ortsteilen elementar wichtigen Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Wolff (Fraktionsvorsitzender)”