Reinhard Nühlen (FWG/BüFEP): Dr. Kaster-Meurer hat versagt

Reinhard Nühlen (FWG/BüFEP) arbeitet seit vielen Jahren im Finanzausschuß mit. Er kennt daher auch die verwaltungsinternen Abläufe. Daher war es ihm wichtig an den Anfang seiner Argumentation die von Bürgermeister Wolfgang Heinrich politisch verantwortete und von Thomas May geführte Kämmerei zu stellen. Dieses Amt nahm Nühlen als einziges ausdrücklich aus von seiner Kritik. Und er formulierte konkrete Vorwürfe an der Arbeit bzw Nichtarbeit der Oberbürgermeisterin. Diese habe als für das Jugendamt zuständige Dezernentin den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt verschwiegen “und auch im Etatentwurf für 2020 nicht den geringsten Hinweis darauf gegeben, dass der Landkreis – aus welchen Gründen auch immer – durchschnittlich jährlich zwischen 400.000 und 500.000 Euro weniger zu zahlen bereit ist, als er gemäß der 75/25% Vereinbarung sollte”.

Reinhard Nühlen (im Vordergrund) legte Punkt für Punkt dar, wo die Oberbürgermeisterin ihren Amtspflichten nicht nachgekommen ist. Seine Ausführungen wurden von der FWG/BüFEP-Fraktion Wilhelm Zimmerlin und Karl-Heinz Delaveaux (rechts) mit großem Wohlwollen aufgenommen.

Allein diese gravierende Einnahmeminderung, die zwischenzeitlich auf rund 3 Millionen Euro aufgelaufen ist, “stellt eine tickende, finanztechnische Zeitbombe für den Haushalt dar”, führte Nühlen aus. Weiterhin habe die die Oberbürgermeisterin als zuständige Dezernentin weder dem Jugendhilfeausschuß noch dem Rat der Stadt “bis heute auch nur die Eckpunkte einer neuen Finanzvereinbarung mit dem Kreis vorgestellt”. Da die alte zum 31.12. auslaufe und der Landkreis deutlich gemacht habe weniger zahlen zu wollen, wäre jeder Beschluß zu diesem Thema Makulatur, ohne mit dem Kreis vorher verbindlich verabredete Zielkorridore. Nühlen brachte sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass die zuständige Dezernentin, also die Oberbürgermeisterin, den Stadtratsbeschluß vom 29.11.18 (Anmerkung der Redaktion: Abgabe des Jugendamtes an den Kreis) nicht nur nicht umgesetzt, “sondern keinerlei sachaufklärende und verfahrensvorbereitende Arbeitsschritte getätigt” habe.

“Nachdem nunmehr dank der Analyse der Kämmerei feststeht, dass schon in der Vergangenheit deutlich über eine Million Euro Einsparungsvolumen bestand, darin weder die eben vorgestellten vom Kreis nicht geleisteten Zahlungen noch die vom Kreis gewünschten Einsparungen enthalten sind, ist angesichts der Haushaltslage und der Prognose für die kommenden Jahre klar, dass die Stadt das Jugendamt abgeben muß”, ist Nühlens Schlußfolgerung. Dies sei entgegen des Stadtratsbeschlusses und trotz der nunmehr bekannten Finanzdaten im Teilhaushalt I nicht umgesetzt. Aber auch das Gebäudemanagement und die Personalkostenentwicklung hat die Fraktion FWG/BüFEP analysiert und auch dort ein Versagen der Oberbürgermeisterin festgestellt.

Auch als Baudezernentin habe die Oberbürgermeisterin zugelassen, dass in diesen Produkten “vollkommen ungehemmt – wie es der Kollege Bastian so schön im Grünen-Antrag formuliert hat – Wunschzettel zusammengetippt wurden”. Um dann in seiner Kritik auf eine Ruanda-Reise der OBin mit einigen städtischen mitarbeiter*Innen zu sprechen zu kommen: “verantwortliche Führung eines Dezernates besteht nicht darin, die Plätze für Fernreisen nach Afrika gerecht zu verteilen. Sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu zu motivieren, mit dem Nötigen das Beste zu machen. Und nicht für sich das Beste zu verlangen, um nur das Nötigste zu tun”.

Am von der Bauverwaltung vorgeschlagenen Investitionsprogramm ist in den Augen von Reinhard Nühlen zu bemängeln, dass “die zuständige Dezernentin, die Oberbürgermeisterin, auch hier das Füllhorn zum Prinzip erhoben hat. Statt klare Vorgaben zu machen, eine Priorität vorzugeben, wird vieles geboten, obwohl jeder weiß, dass davon nur ein Teil realisiert werden kann”. Schlußfolgerung des FWG/BüFEP-Ausschußmitglieds: “Die Ämter der Stadtverwaltung, insbesondere im Teilhaushalt I, sind aufgefordert ihre Vorschläge an die finanziellen Möglichkeiten der Stadtkasse anzupassen und uns Änderungslisten vorzulegen”