Betrug gestanden – trotzdem Berufung gegen Verurteilung eingelegt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (29.8.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 12368/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 33 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang Januar 2022 bis Anfang März 2022 in drei Fällen jeweils mit unterschiedlichen Käufern Verträge über die Online-Bestellung von Fenstern abgeschlossen haben. Die Käufer sollen sodann jeweils den vereinbarten Kaufpreis (Fall 1: 2.120,49 Euro; Fall 2: 2.789,00 Euro; Fall 3: 1.512, 57 Euro) an den Angeklagten überwiesen haben. Der Angeklagten habe daraufhin in sämtlichen Fällen die bei ihm bestellten Fenster, wie von Anfang an beabsichtigt, nicht an die Käufer ausgeliefert. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach