Die Vorgabe des Deutschen Tierschutzbundes ist eindeutig: “Wasservögel zu füttern, ist tabu”. Die klare Ansage der Tierschützer stützt sich auf wissenschaftliche Fakten. Denn zum einen steht fest, dass Enten sowie Schwäne, Gänse und andere Wasservögel genügend Nahrung in der Natur finden. Solange (z.B. durch Füttern) keine unnatürliche Überpopulation entsteht. Trotzdem füttern viele Menschen Wasservögel mit Brot. Wie gestern am Naheufer der Kirschsteinanlage.
Doch das hat, stellt der Deutsche Tierschutzbund ausdrücklich fest, “negative Folgen für die Tiere: es ist weder gesund für ihre Verdauung noch für die Versorgung mit Nährstoffen, da das Brot Backtriebmittel sowie zu viel Zucker und Salz enthält. Auch kann ständige Fütterung zu Verhaltensänderungen bis hin zu vermehrten Aggressionen unter den Tieren führen”. Auch aus diesen Gründen ist das Füttern von Vögeln im Stadtgebiet Bad Kreuznach ausdrücklich verboten. In § 3 (“Umgang mit Tieren”), Absatz 5 der Gefahrenabwehrverordnung vom 24.11.2022 heisst es:
“Tauben und Wasservögel dürfen im Stadtgebiet von Bad Kreuznach nicht gefüttert werden. Es ist verboten Futter auszulegen oder auszustreuen, soweit dies üblicherweise auch von Tauben und Wasservögeln aufgenommen wird”. Wer doch füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Praktisch aber nicht wird. Was die Fütterer motiviert. Zum Schaden der Tiere. Wer sich informieren möchte, findet die Hinweise des Deutschen Tierschutzbundes zur Wildtierfütterung unter
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/wildtiere/wildtierfuetterung