Die Hintergründe der spektakulären Verhaftung durch den städtischen Vollzugsdienst

Weil der Einsatz rund 90 Minuten andauerte, wurden zusammen hunderte Passanten Augenzeugen einer spektakulären Festnahme durch den städtischen Vollzugsdienst. Die fand am Dienstagabend dieser Woche (6.8.2024) nach 19 Uhr in aller Öffentlichkeit im Bereich der Einmündung der Beinde in den Bourger Platz statt (t-s-n.de berichtete exklusiv). Erfreulich informativ hat gestern die Stadtverwaltung auf die Fragen unserer Redaktion geantwortet. Demnach liegt der vorläufigen Festnahme folgender Sachverhalt zugrunde. Die später vorläufig festgenommene Person ist ist 40 Jahre alt und war zurückliegend in Bad Kreuznach gemeldet.

Für den Betroffenen, aber auch für die eingesetzten Beamten des Vollzugsdienstes der Stadt Bad Kreuznach keine schöne Situation: weil der Mann jede Kooperation verweigerte, die städtischen Mitarbeiter beleidigte, bedrohte, bespuckte und gegen seine vorläufige Festnahme aktiv Widerstand leistete, zog sich die Maßnahme insgesamt über 90 Minuten hin.

Der Mann sprang vor das Fahrzeug des Ordnungsamtes und versperrte diesem ohne Anlass die Weiterfahrt. Der in diesem Zusammenhang erhobene strafrechtliche Vorwurf lautet auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Beim Versuch der Vollzugs-Mitarbeitenden die Personalien der Person festzustellen, verweigerte diese eine Kooperation. Und beleidigte und bedrohte das städtische Personal statt dessen. Zudem spuckte er nach den eingesetzten Beamten, weshalb ihm zum Eigenschutz ein Einweg-Spuckschutz über den Kopf gezogen wurde. An dem Einsatz waren drei Beamte des Vollzugsdienstes der Stadt Bad Kreuznach beteiligt.

Sowie zwei zur Unterstützung gerufene Streifenwagenbesatzungen der Polizeiinspektiuon Bad Kreuznach. An den 90minütigen Einsatz schloss sich eine längere Nachbereitung, etwa für den Einsatzbericht, an. Der städtische Vollzugsdienst wird auf Anforderung von der örtlichen Polizeiinspektion im Rahmen der ihr zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben unterstützt. Sofern es aufgrund der Umstände im Einzelfall erforderlich ist, wird ein vorläufig Festgenommener auch durch den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) zur Polizeiwache verbracht. Wie im Einzelfall verfahren wird, spricht der KVD mit der Polizei konkret vorher ab.

Viel häufiger als gedacht ist der KVD zur Vornahme von vorläufigen Festnahmen gezwungen. Zwar wird hierüber keine Statistik geführt. Aber insbesondere vorläufige Festnahmen zur Identitätsfeststellung nach § 10 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) sind sehr häufig und geschehen “wöchentlich mehrfach”. Was viele nicht wissen: weil Handschellen keine Waffe sind, dürfen auch die Mitarbeitenden des Vollzugsdienst derartige Fesselzangen, die im Volksmund “Achter” genannt werden, mit sich führen. Und bei Vorlage einer entsprechenden Einsatzlage auch einsetzen.

Der KVD der Stadt Bad Kreuznach ist u.a. für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Hierzu gehört die Durchsetzung der städtischen Satzungen (etwa Gefahrenabwehrverordnung, Nutzung von Grünanlagen, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Form von u.a. Ruhestörungen und Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen usw). In diesem Zusammenhang sind die eingesetzten Beamt*Innen berechtigt, die von ihnen angeordneten Maßnahmen auch mit Zwang, also auch mit Gewalt gegen Personen, durchzusetzen. Ordnungswidrigkeiten werden vom KVD gemäß dem Opportunitätsprinzip, also nach “pflichtgemäßem Ermessen”, verfolgt.

Quellen: Stadtverwaltung Bad Kreuznach, eigene Recherchen