Bleibt es bei der Geldstrafe für einen Kriegstreiber?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (29.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 6 Js 596/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 54 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.400 Euro verurteilt. Der Angeklagte soll Anfang April 2022 an einer Demonstration in Bad Kreuznach teilgenommen haben.

Diese habe unter dem Thema „Gegen Diskriminierung der russischsprachigen Mitbürger in Deutschland, gegen Krieg, gegen Faschismus und Nazis“ stattgefunden. Der Angeklagte soll zu Beginn des Aufzuges neben der russischen Flagge eine Fellmütze getragen haben, auf welcher vorne, oberhalb der Stirn, aus einem „Sankt-Georgs-Band“ geformt, das „Z-Symbol“ angebracht gewesen sei. Hiermit habe der Angeklagte den Angriffskrieg der russischen Föderation auf das Hoheitsgebiet der Ukraine gutheißen wollen.

In einer Art und Weise, die geeignet gewesen sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit zu erschüttern und potentielle Täter aufzuhetzen. Während des Aufzuges habe der Angeklagte das Symbol von seiner Fellmütze entfernt. Das Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 08.05.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach