Bärenbacher wegen Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung pp vor Gericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet am heutigen Dienstag (21.11.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sieben statt (Az: 2 KLs 1025 Js 1231/22). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bärenbach in mehreren Fällen Missbrauch von Notrufen, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Missachtung einer Gewaltschutzanordnung vor.

Der Angeklagte soll an zwei Tagen im Januar 2022 und an drei Tagen im Mai 2023 mehrfach die Notrufnummer der Polizeiinspektion Simmern angerufen und wirre Äußerungen von sich gegeben haben, obwohl eine konkrete Notlage nicht vorgelegen haben soll. Hierdurch soll der Dienstbetrieb empfindlich gestört worden sein. Im März und April 2023 soll der Angeklagte ebenfalls bei der Polizeiinspektion Simmern angerufen haben und dabei die Polizeibeamten u.a. als „Flachwichser“, „kleiner Scheißer“ und „Muttermörder“ bezeichnet haben.

Von Oktober 2022 bis April 2023 und im September 2023 soll der Angeklagte mehrfachst gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen haben, indem er u.a. das Grundstück der Antragstellerin betreten, an der Haustür geklingelt bzw. gehämmert haben soll, die Antragstellerin angeschrien haben soll, sowie mehrfachst ein Wegfahren der Antragstellerin verhindert haben soll. Die hinzukommenden Polizeibeamten soll er beleidigt haben, Begleitungen der Antragstellerin soll er ebenfalls beleidigt, geschlagen mit diversen Gegenständen angegriffen sowie bedroht haben.

Im Januar 2023 soll der Angeklagte zwei Spaziergänger mit einem Taschenmesser sowie einem Kantholz bedroht und angegriffen sowie geschlagen und geschubst haben. Im November 2022, Februar 2023 und August 2023 soll der Angeklagte mehrfach auf der Polizeiwache Hahn in Lautzenhausen erschienen sein, herumgeschrien und die Polizeibeamten beleidigt haben. Fortsetzungstermine sind auf den 29.11.2023, 30.11.2023, 18.12.2023 und 21.12.2023 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach