Schlosser zur Erhöhung beim Bewohnerparken: “habe keinen Holzhammer benutzt”

31,50 Euro im Jahr kostet das Bewohnerparken bisher. Ordnungsdezernent Markus Schosser stellte eine Erhöhung auf 360 Euro in den Raum (diese Seite berichtete). Das führte zu massiven Protesten über den Kreis der Betroffenen hinaus. Am gestrigen Dienstagabend war das Thema Gegenstand im Planungsausschuss (PLUV). In der Einladung und der amtlichen Bekanntmachungen gut getarnt unter der Bezeichnung “Gebührenordnung zur Festsetzung der Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel”.

Zu Beginn der Sitzung gab es eine Richtigstellung des Oberbürgermeisters. Emanuel Letz berichtete aus den Sitzungen des Stadtvorstandes, in denen der neue Betrag “nicht beschlossen wurde”. Als Zeugen benannte Letz Bürgermeister Thomas Blechschmidt, bei dem er sich rückversichert habe. Ausserdem habe er die Sitzungsprotokolle durchgesehen, in denen der 360-Euro-Betrag nicht vermerkt sei und führte weiter aus: “ich muss es an dieser Stelle richtig stellen. Leider Gottes ist es ein unglücklicher Weg, der gewählt wurde. Die Erhöhung auf 360 Euro im Jahr halte ich auch als Oberbürgermeister für überzogen”.

Und teilte den Ausschussmitgliedern mit: “es steht Ihnen das Recht zu diesen Betrag zu minimieren”. Letz kündigte an: “verwaltungsintern werden wir uns noch mal unterhalten”. Auch über die Art und Weise, “wie die 360 Euro im Jahr zustande kamen”. Anschließend durfte Ordnungsdezernent Markus Schlosser das Wort ergreifen. Der widersprach Letz. Zwar in der Wortwahl freundlich, aber in der Sache deutlich. Die vom OB geforderte Beteiligung der Kommunalpolitik finde ja in Form der laufenden Sitzung statt. Und dann sehr klar mit der Feststellung: “von nichts oder wenig zu wissen kann man nicht sprechen”.

Hinsichtlich der Sichtweise des Bürgermeisters erinnerte Schlosser daran, dass dieser noch in der vergangenen Woche bei den Etatberatungen für 2024 festgestellt habe “ein Euro pro Tag ist doch OK”. Der von ihm angesetzte Betrag von 360 Euro “ist ein Mittelwert des Bundesverwaltungsgerichtes”. Schlosser stellte fest: “die Bewohnerparker haben für 2,70 Euro monatlich die öffentlichen Plätze nutzen können. Andere mussten 40, 50, 60 Euro für Stellplätze zahlen”.  Sodann wies Schlosser darauf hin, dass es sich bei der Beteiligung der Kommunalpolitik lediglich um ein “Anhörungsverfahren” handele und “kein Satzungsgebungsverfahren”.

Die Verwaltung sei verpflichtet, ein “sauberes Verfahren” zu machen. Und schloss seine Ausführungen mit der Zusage: “wir hören heute Abend zu”. Das erste Ausschussmitglied, dem Schlosser zuhören durfte, war Karl-Heinz Delaveaux. Der FWG-Spitzenmann regte an, die Gebühr auf maximal 20 Euro je Monat festzulegen. Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Claudia Eider, fand es “schade, wenn das ganze Verfahren so läuft, wie es läuft”. Sie warf Schlosser die Vorgehensweise per Holzhammermethode vor. Dr. Eider hätte den Verwaltungsvorschlag gern nicht als Mitteilungsvorlage im PLUV bekommen, “sondern vorher in einem Ausschuss besprochen”.

Für ihre Fraktion stellte sie den Antrag im Jahr 2024 die Ausweise für 75 Euro und im Jahr 2025 für 150 Euro pro Jahr auszugeben. Markus Schlosser bat zunächst darum, “keinen Unterbietungswettbewerb” durchzuführen. Wies dann den Einsatz eines Holzhammers weit von sich. Um Dr. Eider anschließend mit der Frage zu konfrontieren: “In welchem Ausschuss hätten Sie denn eine Beratung gern gehabt? Die findet doch jetzt hier statt”. Dr. Eider benannte den Hauptausschuss “oder regulär in einem normalen PLUV ohne Mitteilungsvorlage”. Peter Steinbrecher (Faire Liste) bezeichnete es als “vollkommen gerechtfertigt, dass man mehr bezahlt”.

Er schlug 20 Euro pro Monat vor “im Verhältnis zu den anderen Bürgern, die sich Parkplätze mieten müssen oder selbst errichten”. Hermann Holste (Grüne) erinnerte daran, dass keine Anträge gestellt werden können, weil es sich nur um ein Anhörungsverfahren handele. Holste verwies auf das Beispiel der Stadt Landau. Und bezifferte eine angemessene Gebühr in der Höhe von “260 Euro”. Steffi Otto (Grüne) brachte zum Ausdruck, dass durch das erstmalige Aufploppen des Themas im Finanzausschuss “die fiskalischen Betrachtung überwogen hat”. Jetzt im PLUV müßten die konzeptionellen Überlegungen im Vordergrund stehen.

Manfred Rapp fühlte sich durch die Eingangserklärungen von OB Letz und Ordnungsdezernent Schlosser an frühere “Verhältnisse, dass der Stadtvorstand nicht miteinander spricht” erinnert und führte die “Zeiten von Kaster-Meurer und Heinrich” an. Der CDU-Fraktionsvorsitzende kritisierte, dass “viele Eigentümer, die Hof und Garten haben, ihr Auto lieber auf die Strasse stellen, weil sie im Hof eine Hollywood-Schaukel haben und die Garage mit anderen Dingen vollkommen belegt ist”. Die CDU befürworte grundsätzlich eine Anpassung, sei aber in der Höhe nicht festgelegt.

Noch-Linke Bianca Steimle erklärte “bei 360 Euro nicht mitzugehen”. Der Verwaltungsvergleich mit Stuttgart und Bonn passe nicht. Der vorgeschlagene Betrag müsse “deutlich” um 200 Euro reduziert werden, “das wäre generell noch tragbar”. Juliane Rohrbacher (Grüne) sprach Ratenzahlungsmöglichkeiten als relevantes Thema an: “das neue Jahr ist schnell da. Bis dahin müssen Weihnachtsgeschenke besorgt werden. Wenn man dann im Januar schon 360 Euro bezahlen muss, weil der Parkausweis fällig wird, kann man das nicht zusammensparen”.

Zudem sei ein Baustellenmanagement gefordert, weil Parkflächen durch Baumaßnahmen nicht zur Verfügung stünden. In diesen Fällen müssten Ersatzparkplätze bereitgestellt werden. Auch vermehrte Kontrollen in den Bewohnerparkzonen würden zu mehr Zufriedenheit bei den Ausweisinhaber*Innen führen. Günter Meurer (SPD) forderte, “die Bedürftigkeit eines Ausweises sollte geprüft werden”. Die neue 20-Euro-Verwaltungsgebühr für Ersatz- und Änderungsgebühr bezeichnete Meurer als “OK”. Er wies darauf hin, dass sich in Bonn die selben Diskussionen ergeben, wie in Bad Kreuznach: “ich kriege es auch in Bonn 1 zu 1 mit”.

Markus Schlosser sagt den Ausschussmitgliedern zu, die Erkenntnis der Beratung mitzunehmen und zu überdenken. So werde die neue Gebühr nicht bereits ab dem 1.1.2024 verlangt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Anmerkung der Redaktion: sollte sich die Stadtverwaltung bei der Verordnung an den gestrigen Vorschlägen aus den Fraktionen orientieren, dürfte es auf eine Gebühr von 240 Euro im Jahr hinauslaufen, die ab dem 1.2.2024 gilt. Oder eine Staffelung, die die 240 Euro erst ab 2025 vorsieht und im Kommunalwahljahr 2024 einen niedrigeren Betrag.