Ortsbeirat BME beschliesst einstimmig: 25% Stadtanteil in Ebernburg – 20% in Bad Münster

Beobachtet und kommentiert von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Zwischen Planig, Bosenheim und Ippesheim einerseits und der Stadt andererseits knirscht es nicht nur beim Thema Schwimmbad Ost. Die immer wieder praktizierte geringe Wertschätzung der Kernstadt-Verantwortlichen gegenüber den drei Ortsbezirken sorgt regelmäßig für Verärgerung. Dementgegen ist das Verhältnis zwischen der Kernstadt und dem noch keine zehn Jahre als Ortsbezirk eingemeindeten Bad Münster am Stein / Ebernburg geradezu spannungsfrei. Was daran liegen könnte, dass Stadt und Land über Programme wie “Stadtumbau West” Millionenbeträge in die einstige Nachbarstadt pumpen.

Klaus-Dieter Simon (rechts vorn) vom Stadtbauamt erläuterte die neue Strassenausbaubeitragssatzung unterstützt von Julia Besler. Eckard Jung und Willi Kuhn (rechts hinten) beteiligten sich engagiert an der Aussprache.

Dort verlaufen einige Konfliktlinien (daher der Eingangshinweis auf die Ortsbezirke im Westen) zwar auch an ehemaligen Gemeindegrenzen. Allerdings an solchen, die bereits 45 Jahre vor der Stadtfusion galten. Nämlich an jenen zwischen Ebernburg und Bad Münster. Über die wird nicht so laut gestritten, wie im Osten der Stadt. Aber die Erinnerung an Zuordnungen aus früheren Jahrhunderten ist noch immer recht wach. Der Zusammenhalt zwischen Rheingrafenstein, Rotenfels und der Ebernburg wird jetzt durch eine Entscheidung des Ortsbeirates vom gestrigen Montagabend (13.11.2023) auf eine harte Probe gestellt.

Ausgangsthema sind die sogenannten “wiederkehrenden Strassenausbaubeiträge”. Bisher musste die nur von jenen Grundstückseigentümern gezahlt werden, deren Eigentum an eine ausgebaute Strasse angrenzt. Das ändert sich zum 1.1.2024. Jetzt müssen in einer Abrechnungszone alle zahlen. Auch die bis zum 31.12.2023 befreiten Anrainer von Bundes-, Landes- und Kreisstrassen. Zweite wesentliche Veränderung: der Gemeinde- bzw Stadtanteil sinkt dramatisch. Der betrug bisher mindestens 25%. Oft wurden aber bis 65% gezahlt. Und nur 35% auf die Anlieger umgelegt.

Jetzt beträgt der von ganz bestimmten Umständen abhängende Höchststadtanteil 30%. Und der “normale” Stadtanteil 20%. Wenn eine besondere Belastung mit Durchgangsverkehr nachgewiesen werden kann, dürfen es auch 25% sein. Dabei hat sich die Definition, was Durchgangsverkehr ist, im Vergleich zur bisherigen Regelung gravierend verändert. So ist ÖPNV (Busverkehr) wegen der Haltestellen beitragsrechtlich gesehen Ziel- und Quellverkehr. Auch wer die Abrechnungszone zum Arbeiten usw verlässt und zurückkommt, verursacht jetzt im Rechtssinne keinen Durchgangsverkehr mehr.

Selbst ein kurzer Stopp fürs Tanken oder beim Bäcker macht aus tatsächlich Durchreisenden Ziel- und Quellverkehrer. So gesehen gibt es aus der Perspektive des verantwortlichen Landesgesetzgebers kaum noch Durchgangsverkehr. Dazu kommt, dass der Verkehr auf Bundes-, Landes und Kreisstrassen – egal wo und wie dieser fährt – nicht mehr als Durchgangsverkehr im Rechtssinne behandelt wird, weil die Kosten für diese klassifizierten Strassen nicht von der Abrechnungszone zu tragen sind. Zurück zum gestrigen Beschuss des Ortsbeirates.

Dieser hatte eine Stellungnahme abzugeben zu den einschlägigen Plänen der Stadtverwaltung. Die sehen für den Ortsbezirk gleich drei Abrechnungszonen vor: einen Minibereich bei Altenbamberg (“Bruchwiese”). Und die beiden ehemaligen Kommunen Ebernburg und Bad Münster am Stein. Begründung der Stadt und der von ihr beauftragten Juristen: die Nahe stellt nach den neuen landesgesetzlichen Bestimmungen eine tiefgreifende natürliche Grenze dar, so dass eine gemeinsame Abrechnungszone rechtlich problematisch wäre.

Die inhaltliche Diskussion im Ortsbeirat drehte sich sowohl um die Sinnhaftigkeit dieser Teilung. Und um die Durchgangsverkehr-Problematik. Zu dieser wussten mehrere Ortsbeiratsmitglieder Streckenführungen zu berichten, die einerseits über Gemeindestrassen laufen, andererseits auch im Rechtssinne “Durchgangsverkehr” sind. Also solche zählen nämlich in der Abrechnungszone Ebernburg alle Autos, die aus der Kernstadt kommend zum Golfclub Nahetal fahren. In Bad Münster ist das kein Durchgangsverkehr, weil ja die B 48 genutzt wird.

Wer dann aber um die lange Ampelrotphase für Geradeausfahrer (und den zähflüssigen Verkehr samt Zebrastreifen in der unteren Schloßgartenstrasse) zu umgehen von der Berliner- in die Naheweinstrasse abbiegt und über Friedensbrücke und Königsgartenstrasse zur Schloßgartenstrasse fährt, produziert (wegen dem Befahren der Friedensbrücke und der Königsgartenstrasse) in Ebernburg Duchgangsverkehr. Denn Drei Buchen liegt zwar zweifelsfrei auf Ebernburger Gemarkung – aber im Aussenbereich. Der ist beitragsrechtlich nicht relevant. Am Ende eine längeren Diskussion zog Ortsvorsteherin Dr. Bettina Mackeprang Bilanz. Aus der ergab sich, dass es zwar einige Argumente für einen höheren Stadtanteil in Ebernburg gibt.

Aber kein einziges für eine solche Regelung in Bad Münster. Die von Willi Kuhn (SPD) und seinen Genossen vorgeschlagene Zusammenlegung der Abrechnungszonen Ebernburg und Bad Münster hätte das Risiko deutlich erhöht, dass die so gestaltete Großzone insgesamt mit 20% eingestuft wird. Daher entschied sich der Ostbeirat zunächst mit 4 Ja- und 5 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen gegen den SPD-Antrag zur Zusammenlegung. Und anschließend einstimmig für die Aufforderung an den Stadtrat, für die Abrechnungszone Ebernburg einen Stadtanteil in Höhe von 25% festzusetzen.

Wer sich jetzt die Zusammensetzung des Ortsbeirates anschaut, könnte zu der Bewertung kommen, die große Mehrheit der Ebernburger im Gremium habe bei diesen Abstimmungen an sich selbst gedacht. Aus Sicht des nicht ortsgebundenen Beobachters kann ich dazu feststellen: die Diskussion im Ortsbeirat zu diesem Punkt wurde auf einem sehr sachlichen, dem Problem angemessenen hohen Niveau geführt. Bei beiden Entscheidungen wurden die fachlichen Hinweise der beiden beratend anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung berücksichtigt. Ein Abstimmverhalten aus einer “Ebernburg-Perspektive” war nicht im Geringsten wahrzunehmen (weitere Texte folgen).