E-Auto parkt Behindertenparkplatz in der Klappergasse zu

Es mag ja sein, dass beim Fahrer dieses Pkw eine Behinderung vorliegt. Ein Ausweis, der ihn zum Parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigt, lag jedenfalls nicht aus. Und schon daher handelt es sich um einen rechtswidrigen Vorgang. Weil die Stadtverwaltung den Behindertenparkplatz in der Klappergasse leider sehr nachlässig kontrolliert, mußte diese Seite schon mehrfach über derartige Verstösse berichten.