FDP fragt OBin: wann enden die Zugangsbeschränkungen zur Stadtverwaltung?

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Landrätin Bettina Dickes hat sich damit 2020 im Kreishaus nicht beliebt gemacht: während die Stadtverwaltung schon im März des ersten Coronajahres die Bürger*Innen aus den Verwaltungsgebäuden aussperrte, blieb die Kreisverwaltung für die Bürger*Innen offen. Wir erinnern uns: am Beginn der Pandemie, als noch niemand sicher wußte, wie gefährlich Corona im Einzelfall tatsächlich sein kann, arbeiteten Supermarkt-Kassiererinnen – teilweise ungeschützt – weiter. Damit wir alle wie gewohnt einkaufen konnten. Ganz anders liefs im öffentlichen Dienst. Da versteckte sich ein Teil der Mitarbeitenden unter Schreibtischen.

Die Stadtverwaltung sperrt nach wie vor die Einwohner*Innen aus.

Vor dem Virus. Vor den EinwohnerInnen. Und vor der Arbeit. Erstaunlicherweise hat der Schutz nur bei den beiden letztgenannten “Bedrohungen” gewirkt. Die zwischenzeitlich abgewählte Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer leistete dieser bürgerfeindlichen Entwicklung Vorschub, in dem sie unter dem Deckmäntelchen des Schutzes der Mitarbeitenden die BürgerInnen im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strasse stehen ließ. Die verlogene Begründung: Terminvergaben reduzierten das Infektionsrisiko. Das hätte nur gestimmt, wenn es etwa im Ordnungsamt keine Menschenansammmlungen mehr gegeben hätte.

Die gab es aber, wegen Terminverschiebungen und aus anderen Gründen, trotzdem. Statt dessen verlängerte sich die Bearbeitungszeit für Verwaltungsvorgänge, die früher Minuten oder wenige Stunden dauerten, um Tage oder gar Wochen. An diese Mißstände erinnerte gestern der FDP-Stadtverband mit einer Presseerklärung. In dem vom stellvertretenden Vorsitzenden Christoph Anheuser unterzeichneten Papier weisen die Liberalen darauf hin, das “die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zwischenzeitlich wieder uneingeschränkt geöffnet ist”. Und fragen Noch-Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer: “Wann enden auch die Zugangsbeschränkungen zur Stadtverwaltung?”

Die Pressemitteilung der FDP im Wortlaut

“Wann enden auch die Zugangsbeschränkungen zur Stadtverwaltung? Die Kreisverwaltung ist bereits seit einiger Zeit wieder uneingeschränkt geöffnet. Der FDP Stadtverband hat heute in einer Anfrage die amtierende Oberbürgermeisterin gefragt, wann auch die Stadtverwaltung die nach unserer Auffassung teils rechtswidrigen, aber auf jeden Fall nicht bürgerfreundlichen Coronabedingten Sonderregeln der Verwaltung beendet. Obwohl in fast allen Bereichen des Lebens wieder Normalität eingekehrt ist, erlaubt die Stadtverwaltung bis zum heutigen Tag den Zutritt zu Verwaltungsgebäuden nur nach vorheriger Terminsvereinbarung.

Zudem wurde unter Verweis auf das Hausrecht weiterhin eine Maskenpflicht angeordnet. Beides ist zum Beispiel bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach schon länger nicht mehr der Fall. Die Anordnung einer Maskenpflicht in kommunalen Gebäuden auf Basis des Hausrechtes ist zudem nach unserer Auffassung rechtswidrig. Wie bereits mehrere Gerichte entschieden haben, ist der Inhaber des Hausrechts in öffentlichen Gebäuden bei Anordnung einer Zutrittsbeschränkung immer an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sowie an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden.

Nach dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes ist die Anordnung einer Maskenpflicht aber gerade nach der eigenen Einschätzung des Gesetzgebers nicht mehr verhältnismäßig. Der Gesetzgeber und auch der Verordnungsgeber haben klargemacht, dass mit dem Auslaufen der Maßnahmen verpflichtende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen nur im Falle der Hotspotregelung gemäß §28a Infektionsschutzgesetz verhältnismäßig sind. Wir haben die Oberbürgermeisterin gebeten, die aktuelle Praxis zu überprüfen.”