Sperrmüll auf dem Gehweg “erfreut” Passanten das ganze Wochenende

Die Rechtslage ist eindeutig. In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Kreuznach ist klipp und klar geregelt: wer Sperrmüll am Vortage des Abholtages vor 18 Uhr auf öffentlichen Straßen aufstellt bzw. abstellt oder / und auf dem Bürgersteig lagert, ohne die Mindestdurchgangsbreite (1 Meter) zu beachten, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € bestraft werden. An einigen Stellen im Stadtgebiet standen die Gehwege, wie unser Foto von der Salinenstrasse beweist, schon am Samstagmittag voll. Da an Sonntagen nie Sperrmüll abgeholt wird, hatten Passanten ein ganzes Wochenende lang Freude daran.