Leserbrief des Kay Maleton zur Finanzierung der Bäder

Leserbrief von
Kay Maleton

Nur aufgeschoben. Wieder mal ein neuer Aufbruch in der Bäderlandschaft? Doch diesmal strauchelt der Hauptsponsor. Über 46 Millionen Euro steuerten die Stadtwerke seit 2006 zum Verlustausgleich der Bäder bei. Doch aktuell nagen neue Regulierungsvorgaben an deren Gewinn. Gleichzeitig stiegen bis 2021 die Kredite von 3,7 auf 44,7 Millionen Euro, denn ohne mögliche Rücklagenbildung erfolgten Investitionen zumeist auf Pump. Zuletzt wurden noch mal 50 Millionen Euro aufgenommen.

Doch das langt nicht, denn laut Bilanzbericht 2020 ist das Netzinvestitionsvolumen so hoch, dass neben Krediten noch Sonderzahlungen der Stadt notwendig sind. Die erste Sonderzahlung 2023 (1 Million) erfolgt über die Parkgebührenerhöhung. Doch was würde ohne diese Investitionen beim Großeinsatz von Elektroautos, Wärmepumpen und Solaranlagen passieren? Gravierend zeigen sich die gestiegenen Gas- und Energiepreise bei Therme und Bäderhaus. So rechnet man in 2023 mit Bäderverlusten von über 5 Millionen Euro, wobei 3,4 Millionen auf diese Einrichtungen entfallen.

Der Verlustausgleich kann daher nur gelingen, wenn (wie 2021 mit 1,5 Millionen Euro) die Stadt für diese 3,4 Millionen Euro einspringt. Somit zahlt der Bürger jetzt schon 13 Euro für die Therme erhöhte Parkgebühren und muss nun auch diese Last tragen. Ja, Lösungen müssen her, doch deren Findung in den Gremien scheiterte stets an einem nebulösen Gesellschaftskonstrukt. Dessen Existenzberechtigung in Form einer Steuerersparnis von 1 Millionen wurde zuletzt nach Rückfrage beim Geschäftsführer als Schätzwert enttarnt.

Weitgehend unbehelligt bleiben die Hauptprofiteure, wobei einigen noch Sonderrabatte beim Eintritt Ihrer Gäste gewährt wurden. Doch ohne schonungslose Transparenz sowie einem neuen Finanzierungsmodell ohne Stadtwerksgewinne droht ein Comeback beim Haushalt 2024. Sollte letztendlich nur noch eine dauerhafte Finanzierung aus dem Haushalt verbleiben, wäre es fair, den Bad Kreuznacher Steuerzahler per Bürgerentscheid darüber abstimmen und ihn somit die Wahl zu lassen.