Neuregelung der StVO: Baustellenampeln zählen nicht

Unser Fotograf hat gestern wieder mal etwas gelernt. Er setzte die Baustelle des Abwasserbetriebes auf der B 48 im Salinental ins Bild. Dort wird in den kommenden Monaten nicht zeitgleich, sondern nacheinander gebaut. Das verlängert zwar die Zeit, in der dieser Abschnitt mit einer Wechselampel ausgestattet ist. Verkürzt aber erheblich die jeweilige Wartefrist für eine Rot-Phase. Diese ist locker 15 Sekunden kürzer, als bei einer längeren Baustelle, weil Verkehr und Gegenverkehr bei einer deutlich unter 200 Meter langen Baustelle eine wesentlich kürzere Strecke zu fahren haben, als bei einer über 300 Meter langen.

Philipp Geib vom städtischen Tiefbauamt und die Verkehrsfachleute vom LBM haben das genau berechnet. Der gestrige Praxistest zeigte: gut gemacht. Unser Fotograf stand nach getaner Arbeit als Fußgänger noch an der Ampel, als er sich dafür entschied noch schnell zwei Bequemlichkeits-Parker (Bild unten) abzulichten. Die riskieren ihre und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer*Innen, um ein paar Meter zu Fuß vom und zum Waldparkplatz um die Ecke zu sparen. Nachdem die Bundesstrassen-Parker abgelichtet waren, wendete sich unser Fotograf wieder in Richtung Ampel, um über den Fußweg die Südseite der Baustelle in Augenschein zu nehmen.

Dabei hörte er ein sich von hinten näherndes Auto, das seine Geschwindigkeit nicht veränderte, als die Ampel auf “rot” umsprang. Unser Fotograf zückte die Kamera und fertigte das Bild oben. Und sagte sich: die Strassenverkehrsordnung (StVO) muss geändert worden sein. Rotlichtverstösse bei Baustellenampeln zählen offenbar nicht mehr. Denn wer ist schon so doof, wegen zwei Minuten ersparter Fahrzeit einen ganzen Monat auf den Führerschein zu verzichten? (Hinweis der Redaktion: unser Fotograf irrt. Die StVO wurde nicht geändert. Auch Baustellenampeln sind zu beachten. Stand: 9.6.2022, 3 Uhr)