Sie wollen wählen und wissen nicht wo? Kein Problem

In welchem Wahllokal Sie ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben dürfen, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wer die verlegt oder verloren hat, darf natürlich trotzdem wählen. Wo, das können Sie fernmündlich beim Wahlamt der Stadt Bad Kreuznach erfragen (0671) 800 – 166 oder – 206 oder – 323 oder – 324 oder über die Zentrale – 0. Alternativ kann diese Information auch in jedem Wahllokal vor Ort erfragt werden. Wahllokale sind oft in Schulen oder öffentlichen Gebäuden eingerichtet.

Fast immer hängt heute am Wahltag eine Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder des Bundeslandes Rheinland-Pfalz vor oder in der Nähe eines solchen Gebäudes. So in der Kreisverwaltung, in der Berufsschule, vor dem Stadtwerke-Forum (unser Bild) usw. Einfach dort hinfahren und nach dem jeweiligen Wahlvorstand fragen. Diese Leute sind geschult und wissen, wo die nötige Information zu bekommen ist.

Wählen muss jede(r) dort, wo er-sie-es seinen bei der Meldebehörde angegebenen Erstwohnsitz hat. Im dort zuständigen Wahllokal wird eine Liste der jeweils Wahlberechtigten geführt. Wer da drin steht, einen gültigen Lichtbildausweis mit sich führt oder einem Mitglied des Wahlvorstandes persönlich bekannt ist, darf seine Stimme auch ohne Wahlbenachrichtigung abgeben. Da die Wahllokale um 18 Uhr schliessen: machen Sie sich bitte rechtzeitig vorher auf den Weg.