Hambacher Fahne kehrt in den Landtag zurück

Kurz vor der Wiedereröffnung des rheinland-pfälzischen Landtags nach knapp sechs Jahren nachhaltiger Sanierung, ist die historische Hambacher Fahne ins Deutschhaus am Rhein zurückgekehrt. Ein Team um die Kölner Textilrestauratorin Ulrike Reichert hatte die Fahne während der Bauarbeiten am Deutschhaus seit 2016 fachmännisch instandgesetzt. Sie ist der größte, kostbarste und zugleich älteste Einrichtungsgegenstand im frisch renovierten Plenarsaal: Die Original-Fahne vom Hambacher Fest von 1832 in den Farben Schwarz-Rot-Gold.

Die historische Hambacher Fahne kehrt an ihren angestammten Platz in den Plenarsaal des renovierten Deutschhaus zurück.

Das knapp 3,30 Meter breite und 2,40 Meter lange historische Tuch, befestigt an einer rund sechs Meter langen Stange, nimmt an der Stirnseite des Plenarsaals in einer speziellen Vitrine seit Anfang September wieder seinen Ehrenplatz ein. „Die Fahne ist sowohl demokratiegeschichtlich als auch textilgeschichtlich eine Rarität und kann als Ikone der Demokratiegeschichte gelten“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering bei der Einbringung der Fahne in den Landtag. Teilnehmer der ersten Massendemonstration für Freiheit, Einheit, Demokratie und Europa schwenkten die Fahne vor knapp 190 Jahren auf ihrem Weg zum Hambacher Schloss.

Die Revolutionäre nannten sie kurz „Dreifarb“ – was die Übersetzung des französischen Begriffs „Trikolore“ ist. Seit dem Hambacher Fest von 1832 stehen die Farben Schwarz-Rot-Gold symbolisch für Freiheit, Einheit und Demokratie in Deutschland. Der Deutsche Bund verbot Schwarz-Rot-Goldene Fahnen am 5. Juli 1832 als direkte Antwort auf Hambach und verfolgte die Teilnehmer des Hambacher Festes. In den folgenden über 100 Jahren wurde um die Demokratie in Deutschland ebenso gerungen wie um deren symbolträchtige Farben.

Immer wieder wurden Demokratinnen und Demokraten, die mit den Farben Schwarz-Rot-Gold ihren Forderungen Ausdruck verliehen, verfolgt und verhaftet. Das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat, regelt in Artikel 22: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ „Die Original-Fahne im Landtag ist eine der ältesten erhaltenden Fahnen in diesen Farben“, erläuterte Hendrik Hering. Den Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags standen diese symbolträchtigen Farben seit den 1950er Jahren bis zum Beginn der Generalsanierung des Landtagsgebäudes im Jahr 2016 bei jeder Plenarsitzung vor Augen.

Die Hambacher Fahne des Landtags war in den frühen 1950er Jahren geraume Zeit zusammen mit einer weiteren Fahne vom Hambacher Fest durch den Historischen Verein der Pfalz dem Innenministerium des Landes überlassen worden. Beide Fahnen stammten vermutlich aus den Beständen des Stadtmuseums Neustadt. Die erste verblieb dann beim Landtag, die zweite Fahne war für das Kanzleramt in Bonn bestimmt und wurde am 5. Juni 1953 im Palais Schaumburg an Bundeskanzler Konrad Adenauer übergeben. Nach heutigem Kenntnisstand ist bundesweit der Verbleib von vier Hambacher Fahnen bekannt.

Im Januar 2016 wurde die Fahne aus der Vitrine entnommen und in der Folgezeit der Stoff behutsam aufgearbeitet und restauriert. Dünne und brüchige Stellen wurden von der Textilrestauratorin Ulriche Reichert aus Köln fachmännisch verstärkt und instandgesetzt. Landtagspräsident Hendrik Hering betonte: „Die Hambacher Fahne soll uns bei aller Debatte und unterschiedlichen Meinungen im Parlament immer auch an unsere historisch erwachsenen Werte und die gemeinsamen Ziele erinnern: das Eintreten für Demokratie, Freiheit und Einheit als Nation“.

Text: Landtag Rheinland-Pfalz, Bilder: Landtag Rheinland-Pfalz / Torsten Silz