CDU begrüßt Waldorfschulprojekt – hat aber Fragen

In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 30. Januar scheiterte der Erbbaurechtsvertrag für die Waldorfschule (diese Seite berichtete). Auch an Neinstimmen aus der CDU-Fraktion. In einer Anfrage an die Stadtverwaltung stellen die Christdemokraten jetzt klar: “wir sind für eine ganzeinheitliche Bildung”. Aber eben auch für eine “solide Projektplanung bei der Realisierung der Waldorfschule”. Und die sei derzeit nicht gegeben. Zu einer “realistischen Planung” gehören nach Auffassung der CDU auch “entsprechende betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen und die Ermittlung der mit der Umsetzung des Projekts verbundenen Risiken”. Der Stadtrat könne nur auf einer soliden Grundlage die notwendige Abwägung durchführen. “Investitionsvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist”, stellt die CDU klar und bezieht sich dabei auf § 93 der Gemeindeordnung.

Problem: Altlasten aus der US-Zeit

“Bei der Umsetzung des begrüßenswerten Projekts” stünden “noch Fragen und daraus resultierende finanzielle Risiken bezüglich der Kosten für den Rückbau der vorhandenen Hallen (zurzeit durch den städtischen Bauhof genutzt) aus”, meint die CDU. Auch bestünden noch naturschutzrechtliche Fragestellungen insbesondere im Hinblick auf die möglichen Entsorgungskosten des belasteten Erdaushubs. “Die hierfür in dem Entwurf des Pachtvertrages, der in der letzten Stadtratssitzung zur Beschlussfassung vorlag, anberaumten Kosten können nicht abschließend für beide Vertragsparteien beziffert werden”. In der Sichtweise der Christdemokraten erscheint die “Übertragung der entsprechenden Risiken auf den Vertragspartner im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Vertragspartners nicht angemessen”.

Kosten durch Umwidmung der “Panzerstrasse”?

Weitere Risiken erkennt die CDU im etwaigen Ausbau bzw. der Ertüchtigung der „Panzerstraße“ sowie des südlichen Teils der Rheingrafenstraße. Daher möchten Manfred Rapp, Dr. Silke Dierks und Helmut Kreis von der Stadtverwaltung zusätzliche Informationen. “Welche Kosten entstehen durch eine Umwidmung der „Panzerstraße“ in eine „Gemeindestraße“ für einen Ausbau bzw. der Ertüchtigung sowie für einen Ausbau des oberen Teils der Rheingrafenstraße?” ist die eine Frage. Und die andere lautet: “Welche Zuschüsse insbesondere nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz kann die Stadt für den entsprechenden Ausbau bzw. Ertüchtigung der Panzerstraße geltend machen?”

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Die CDU-Anfrage zur Waldorfschule im Wortlaut:

Anfrage der CDU Stadtratsfraktion zur Erschließung des Kuhberggeländes – Für eine ganzeinheitliche Bildung und solide Projektplanung bei der Realisierung der Waldorfschule

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, gerne möchte ich als Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion Bad Kreuznach zum Ausdruck bringen, dass ich das Bauprojekt „Waldorfschule“ begrüße. Kinder haben unterschiedliche Begabungen und Befähigungen, die sich in ihren individuellen Bedürfnissen, Möglichkeiten und Lerngeschwindigkeiten niederschlagen. Die Waldorfschule ist ein nachhaltiges Angebot, das auf ganzeinheitliche Bildung setzt und ermöglicht, dass jedes einzelne Kind derjenige sein darf, der es ist und sein möchte. Im Mittelpunkt steht die freie Entfaltung der Persönlichkeit des einzelnen Kindes mit seinen individuellen Prägungen und Bedürfnissen.

Hintergrund ist die Idee, dass Körper, Seele, und Geist miteinander in Einklang stehen müssen, um ein erfüllendes, glückseliges Leben zu ermöglichen. Das schließt auch die Kenntnis der eigenen Bewegungsmöglichkeiten mit ein. Tanzen ist dabei ein bedeutender Faktor, um sich selbst mit seinen individuellen Möglichkeiten und Begrenzungen kennenzulernen. Auf der anderen Seite ist es für die Stadt Bad Kreuznach mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten bedeutsam, Projekte realistisch zu planen. Hierzu gehören auch entsprechende betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen und die Ermittlung der mit der Umsetzung des Projekts verbundenen Risiken.

Der Stadtrat kann nur auf einer soliden Grundlage die notwendige Abwägung durchführen. Investitionsvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist, § 93 Abs. 5 Satz 2 GemO. Bei der Umsetzung des begrüßenswerten Projekts stehen noch Fragen und daraus resultierende finanzielle Risiken bzgl. der Kosten für den Rückbau der vorhandenen Hallen (zurzeit durch den städtischen Bauhof genutzt) aus. Auch bestehen noch naturschutzrechtliche Fragestellungen insbesondere im Hinblick auf die möglichen Entsorgungskosten des belasteten Erdaushubs.

Die hierfür in dem Entwurf des Pachtvertrages, der in der letzten Stadtratssitzung zur Beschlussfassung vorlag, anberaumten Kosten können nicht abschließend für beide Vertragsparteien beziffert werden. Die Übertragung der entsprechenden Risiken auf den Vertragspartner erscheinen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Vertragspartners nicht angemessen zu sein. Des Weiteren resultieren Risiken aus dem etwaigen Ausbau bzw. der Ertüchtigung der „Panzerstraße“ sowie des oberen Teils der Rheingrafenstraße. Daher stellt meine Fraktion folgende Anfrage:

1. Welche Kosten entstehen durch eine Umwidmung der „Panzerstraße“ in eine „Gemeindestraße“ für einen Ausbau bzw. der Ertüchtigung sowie für einen Ausbaudes oberen Teils der Rheingrafenstraße?

2. Welche Zuschüsse insbesondere nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz kann die Stadt für den entsprechenden Ausbau bzw. Ertüchtigung der Panzerstraße geltend machen?

Mit freundlichen Grüßen Manfred Rapp, Dr. Silke Dierks und Helmut Kreis”