Selbstbeschädigung der Dr. Kaster-Meurer durch Informationsverweigerung

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Der Sachverhalt selbst ist unstrittig: seit 2011 kassiert die Oberbürgermeisterin bei den Stadtwerken 2.000 Euro im Jahr. Als Aufsichtsrätin. Zusätzlich zu ihrem sechsstelligen B6-Gehalt. Das gibt sie zu. Auch die Rechtslage ist vollkommen unstrittig. Bürgermeister*Innen müssen ihre Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die sie in Folge des Hauptamtes ausüben, an die jeweilige Gemeindekasse abführen. Ungekürzt. Das hat erst 2018 aus gegebenem Anlaß das Innenministerium sehr konkret dargelegt. Dr. Kaster-Meurers Sicht der Dinge laut schriftlicher Erklärung vom 7. Februar 2019: Ihre Tätigkeit bei den Stadtwerken übe sie auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom Stadtrat empfohlen aus.

Dabei beruft sich Dr. Heike Kaster-Meurer auf die rheinland-pfälzische Nebentätigkeitsverordnung und nimmt einen Freibetrag von 6.200 Euro in Anspruch. Der gilt aber dann nicht, wenn die Tätigkeit dem Hauptamt als Oberbürgermeisterin zugeordnet ist. Und das ist vorliegend der Fall. Denn die Zuständigkeit für die Stadtwerke hat sich die Oberbürgermeisterin laut Geschäftsverteilungsplan dienstlich zugewiesen. Im Organigramm der Stadtverwaltung ist das auch schön dargestellt. Folge: ein Freibetrag besteht nicht, die 2.000 Euro im Jahr sind abzuführen. Aufgedeckt hat diesen Verstoß Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (diese Seite berichtete). Bei den Etatberatungen brachte Zimmerlin den Sachverhalt zur Sprache.

Obwohl die Oberbürgermeisterin im Sitzungssaal anwesend war, sagte sie nichts. Selbst auf Bitten der eigenen Parteifreunde blieb Dr. Kaster-Meurer zunächst stumm. Erst als das Unverständnis für ihre Totalverweigerung mit Händen zu greifen war, bequemte sie sich ans Rednerpult. Aber statt selbst Aufklärungsarbeit zu leisten, beschränkte sich Dr. Kaster-Meurer auf die Erlaubnis zur Weitergabe zweier von ihr im Februar 2019 verfasster Schreiben. Diese Dokumente liegen der Redaktion dieser Seite zwischenzeitlich vor. Statt der erwarteten seitenlangen juristischen Argumentation finden sich dort als Antwort auf die entscheidende Frage nur zwei Worte “Nebentätigkeitsverordnung RLP”.

Schikane oder System?

Die mochte die Oberbürgermeisterin allerdings nicht aussprechen. Und ließ statt desssen kostbare Beratungszeit von 25 ehrenamtlichen Ausschuß- und Stadtratsmitgliedern samt anwesenden Verwaltungsmitarbeitenden damit vertun, minutenlang über einen Weg zu palavern, wie die den Anwesenden die unbekannte Information zugeleitet werden könne. Das könnte reine Schikane sein. Oder System haben. Denn in einem anderen Zusammenhang hat Dr. Heike Kaster-Meurer erst kürzlich rechtsverbindlich und beweiskräftig geklärt, wie sie die Folge des Geschäftsverteilungsplanes selbst bewertet. Bei der Aussprache über die Größe und Besetzung des Gewobau-Aufsichtsrates.

Zuständig laut Geschäftsverteilungsplan

In diesem Fall legte sie den städtischen Gremien dar, dass ihr Platz wegen der persönlichen Zuweisung der Zuständigkeit für die Gewobau laut Organigramm dazu führe, dass von den zwölf städtischen Plätzen nur elf vom Stadtrat gewählt werden könnten. Weil der 12te von ihr besetzt ist. In der Logik dieser Argumentation spielt es keine Rolle, wie sie es bezüglich der Stadtwerke – möglicherweise falsch – praktisch machen läßt. Es kommt allein darauf an, dass Dr. Heike Kaster-Meurer auch dort aufgrund der Zuständigkeit laut Geschäftsverteilungsplan als Oberbürgermeisterin tätig ist. Hätte sie sich im Rahmen der Etatberatung inhaltlich geäussert, wären ihr diese Fragen gestellt worden. Und mit wahrheitsgemäßen Angaben hätte sie sich dann selbst belasten können.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

27.05.20 – “FWG / BüFEP: Dr. Kaster-Meurer soll 19.000 Euro an die Stadtkasse zahlen”
02.11.19 – “FWG/BüFEP: Dr. Kaster-Meurer soll der Stadt 17.000 Euro plus Zinsen erstatten”

bad-kreuznach.de/politik-und-verwaltung/organigramm-gesamtverwaltung-stand-juli-2019.pdf?cid=app