Kontaktbegrenzung auch in weiterhin geöffneten Geschäften

Auch wenn unter anderem Lebensmittelmärkte weiterhin geöffnet bleiben, sind auch hier während der Öffnungszeiten besondere Vorschriften zu beachten. Denn auch in Läden und Märkten sollen Kontakte reduziert werden, was auch dort nicht mit Abstand möglich ist. Daher zwei klare Aufrufe: 1. an die Kunden: verschieben Sie Ihre Einkäufe aus den Stoßzeiten heraus in Marktzeiten mit wenig Kundschaft. 2. an die Ladeninhaber: regulieren Sie die Zugangszahl in Ihren Markt, um das Geschäft nicht zu voll werden zu lassen. Jene, die vor der Tür warten müssen, sollten natürlich dabei nicht auf einem Fleck stehen, sondern breit gestreut auf dem Parkplatz. Vielleicht hilft dabei ein Nummernsystem, um eine klare Reihenfolge für den Eintritt in den Markt festzulegen. Dies könnte auch Unmut bei der Kundschaft mindern.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach