Verletzungsgefahr beseitigt 

Das Tiefbauamt ist nicht nur beim Ausbau des Kornmarkts voll im Zeitplan. Auch bei der Herstellung von Verkehrssicherheit geht es flott voran. Noch am 3.6.18 meldete diese Seite eine Gefahrenstelle zwischen Kino und Stadtbibliothek durch ein tiefhängendes und scharfkantiges Schild. Keine 24 Stunden später war es demontiert. 

Antonio Valentino, der sich gleich nach der Sitzung des Hauptausschusses am Abend des 4.6.18 von der Sicherheitsmassnahme überzeugte, freut das: “Teile der Verwaltung funktionieren eben und sind wirklich für die BürgerInnen da”.  Damit die jüngeren Passanten künftig nicht nur sicher sondern auch besser lesbar auf das Angebot des Jugendzentrums hingwiesen werden spricht sich das Team Valentino dafür aus an dem nur noch auf die Feuerwehrzufahrt hinweisenden Halter zwischen den Trägern ein Schild zu befestigten. Dafür stehen je nach Befestigungssystem zwischen 60 cm und 72 cm Breite und bis zu 2,12 Meter Höhe zur Verfügung. “Viel Platz für augenfällige (und nicht augengefährdende) Werbung” meint Valentino. Seine Idee: das Schild könnte im Jugendzentrum selbst gestaltet werden.

 

“Gut lesen können die schlecht”

Der Tourismusbeitrag stand nicht auf der Tagesordnung. Aber weil der Öffentliche Anzeiger am 5.6.18 unter der Überschrift “Gericht kassiert Abgabe erst einmal wieder ein” berichtet hatte, liess Bürgermeister Heinrich nichts unversucht die Stadtverwaltung im Finanzausschuss ins rechte Licht zu rücken. Eigentlich wollte er aus “prozesstaktischen Gründen” nichts sagen. Und verteilte die Presseerklärung der Stadt. Aber dann brach es doch aus ihm heraus. “Ich bin sehr guten Mutes, dass wir obsiegen werden”.

 

“weitermachen wie bisher”

Heinrich, selbst Jurist, hat im Beschluss des Verwaltungsgerichtes (dieses Seite berichtete am 1.6.18 unter der Überschrift “Sieg! Verwaltungsgericht stoppt GuT”) “etliche Rechtsfehler” entdeckt. Und sieht daher “sehr gute Erfolgsaussichten” für die angekündigte Beschwerde. Bis über die vom OVG entschieden ist werde die GuT “weitermachen, als wäre nichts geschehen. Wir werden das weiter so durchziehen, wie bisher, weil das rechtmässig ist” kündigte Heinrich an. Bescheide würden weiter verschickt “und auch vollstreckt”. Kritikern aus den Reihen der CDU-Fraktion warf der Bürgermeister vor, “Sie wissen nicht, was sie wollen”. Die Christdemokraten hätten die Satzungen mit beschlossen und stellten diese nun in Frage.

 

Experte Menger

Als Experte für Verwaltungsgerichtsbeschlüsse outete sich Erich Menger. Der Genosse hat beim Lesen festgestellt, dass das Gericht die Bad Kreuznacher Satzungen “in keiner Passage in Frage gestellt hat”. Da konnte sich Antonio Valentino, der bei den Ausführungen des Bürgermeisters noch entspannt gelächelt hatte, einen Kommentar nicht verkneifen: “Gut lesen können die schlecht”. So muss es wohl sein. Denn wörtlich führte das Gericht aus: “Aus diesem Grund war die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Tourismusbeitragsvorausleistungsbescheid vom 22.11.17 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.5.18 anzuordnen, ohne dass es auf die zahlreichen weiteren Rügen des Antragstellers gegen die Satzung sowie die von der Antragsgegnerin vorgenommene Schätzung seines Umsatzes noch entscheidungserheblich ankam”.

 

Valentino begrüsst Beschwerde

Das Gericht stellt also klar, dass es “zahlreiche weitere Rügen” und die “Schätzung” gar nicht zu bewerten hatte, weil ihm ein von Valentino schon am 15.1.18 vorgelegtes Argument reichte. Damit haben die Koblenzer Richter der Stadt eine goldene Brücke zu einer erträglichen Niederlage gebaut: nämlich eine “nur” durch einen formalen Fehler statt durch einen qualifizierten Grundrechtsverstoss. “Zum Glück versteht das in der Stadtverwaltung keiner” freut sich Valentino. Er begrüsst, dass die GuT Beschwerde einlegt. Valentino weiss: wenn jetzt im Beschwerdeverfahren das Kalkulationsproblem von der GuT ausgeräumt werden würde, müssen die OVG-Richter seine anderen Argumente prüfen. Und abgesehen von der Kritik an der Art und Weise zu schätzen kann die Stadt dann nur noch verlieren, weil das OVG die Rechtswidrigkeit der Satzungen feststellt. “Damit steht dann schon im Herbst 2018, also viel viel schneller als im Normenkontrollverfahren oder in den Hauptsacheklagen fest, was die Stadt gravierend falsch gemacht hat”.

 

Schwarze-Peter-Spiel

Solch komplexe Überlegungen, zu denen ein Gastronom wohl nur in der Lage ist, weil er Tag für Tag unzählige differenzierte Einzelfallentscheidungen zu treffen hat, sind den Mitgliedern des Finanzausschusses grösstenteils fremd. Lediglich Wolfgang Kleudgen konnte im Umdenken bei der CDU etwas Wertvolles entdecken. Linken-Stadtrat Jürgen Locher ahnt, dass es im Falle eines weiteren Valentino-Sieges zu einem Schwarze-Peter-Spiel kommen wird und baute dafür schon mal vor: “Wir haben zugestimmt, weil die Satzung vom Städtebund abgesegnet war. Wir haben nichts schuldhaft verursacht”. Daher müsse man die Ergebnisse der Rechtsauseinandersetzungen abwarten. Für SPD-Fraktionschef Henschel hat sich “politisch nichts geändert”. Und juristisch könne man das im Ausschuss gar nicht diskutieren.

 

Dr. Drumm: “hoch schätzen!”

Dr. Drumm lobte die Fremdenverkehrsabgabe als “ehrlichsten Beitrag überhaupt”. Er wusste auch, wie man widerspenstigen Zeitgenossen, die wie Valentino keine Umsatzangaben machen, den Spass an ihrem Treiben nimmt: “Die müssen geschätzt werden, so hoch, dass die sich doch von sich aus melden”. Bürgermeister Heinrich wurde da noch blasser und versuchte mit dem Hinweis darauf, dass Strafschätzungen unzulässig sind, weitere Eigentore der kommunalen Selbstverwaltung zu vermeiden. SPD-Ortsparteichef Günter Meurer stellte fest, dass Emotionen beim Tourismusbeitrag fehl am Platze sind. Er glaubt nicht daran, “dass da einer was falsch gemacht hat”. Bisher habe kein Gericht gesagt, dass der Tourismusbeitrag in Bad Kreuznach fehlerhaft ist. Immerhin fiel ihm auf, dass die Richter mehr als vier Monate für ihre Entscheidung brauchten “warum auch immer”.

 

Meurer: “intimer Bereich”

Er sah einen “sogenannten Teilerfolg” nur deshalb, weil dem Gericht für eine andere Beurteilung des Falles “etwas gefehlt” habe. Immerhin räumte er ein, dass es für einen Unternehmer “schwierig” sei seine Umsatzzahlen zu nennen, weil das ein “intimer Bereich” ist. Bürgermeister Heinrich redet sich die Lage der Stadt mit einem Vergleich auf die Wegeausbaubeitragssatzung schön. Diese betreffend habe es vom OVG freundliche Hinweise gegeben “was eingebaut werden muss”. Bad Münsters Ortsvorsteherin Dr. Bettina Mackeprang betonte, der Erfolg Valentinos sei ein Einzelfall, der keine Aussage zulasse über die Satzung. Sie habe sich bei der Entscheidung über die Satzung im Stadtrat seinerzeit enthalten.

 

Dritter Weg ging unter

Zudem sei die Akzeptanz des Tourismusbeitrages im Stadtteil ganz anders (besser) als erwartet. Diesen Umstand konnte Dr. Michael Vesper leicht erklären. Der GuT-Geschäftsführer nahm als Auskunftsperson an der Finanzausschusssitzung teil und erklärte den nur geringen Widerstand in BME durch die langjährige Erhebung vor der Eingemeindung und die örtliche Anpassung an die “Kur- und Tourismusmonostruktur”. Sein Hinweis darauf, dass nicht alle Widerspruchsführer gegen die Abgabe selbst sind, sondern die Art und Weise der Erhebung und die Belastungsstruktur ablehnen, ging ebenso im wechselseitigen Schulterklopfern der Befürworter unter, wie der von ihm angedeutete “dritte Weg” als Kompromis zum Abwarten auf ein rechtskräftiges gerichtliches Ergebnis.

“Populistische Frechheit” im Finanzausschuss

Es ging um Fettabscheider. Und es wurde eklig. Schwer vorstellbar, dass Werner Klopfer und Wolfgang Heinrich noch einmal gute Freunde werden. Der CDU-Fraktionsvorsitzende bezeichnete am 5.6.18 im Finanzausschuss den von der Stadt bezahlten Mülldetektiv unter Namensnennung als “dubiose Figur”, warf der Verwaltung vor “Bürger durch Aktivitäten zu verunsichern” und die Aufgabe “nicht ordentlich abzuarbeiten”. Der Konter kam umgehend. Bürgermeister Heinrich verwahrte sich vehement gegen aus seiner Sicht grundlose Beschuldigungen gegen ihm unterstellte Mitarbeiter, personenbezogene Angriffe und drohte Klopfer den Rauswurf aus der Sitzung an.

 

“Unverschämtheit”

Dazu kam es aber nicht, weil der sich zurücknahm und die minutenlangen Belehrungen Heinrichs einfach an sich abprallen ließ. Klopfer musste sich anhören den Tatbetand der “populistischen Frechheit” verwirklicht zu haben, “unwürdig für ein Ratsmitglied”. Klopfers Angriffe seien eine “Unverschämtheit” und würden Konsequenzen haben. Der Bürgermeister verschwieg auch die Erklärung nicht, die er sich als Motivation für dessen “Aufregung und Bohei” zusammenreimte: “Wenn man andere Themen hat regt man sich nicht auf und lässt die Verwaltung arbeiten”. Klopfer verbat sich Unterstellungen und erklärte mehr Vertrauen zum Amtsleiter (Rainer Gerlach) als zu dessen Dezernenten (Bürgermeister Heinrich) zu haben.

 

“Sauerei”

Da war es 19.13 Uhr und Wolfgang Kleudgen mochte nicht mehr. Das Stadtratsmitglied verließ kopfschüttelnd die Sitzung. Heinrich war da aber immer noch voll in Fahrt und ließ Klopfer wissen “Sie haben es immer noch nicht verstanden, Sie wollen immer nur Ihre Klientel schützen”. Ein Geschäftsordnungsantrag beendete nach rund 45 Minuten die Wortschlacht. Dadurch sah sich Ratsmitglied Dr. Drumm benachteiligt. “Sauerei” schimpfte der Physiker, weil seine vor dem Antrag angezeigte Wortmeldung von Heinrich nicht anerkannt wurde. Zuvor hatte Dr. Drumm sich bereits mit Klopfer und dieser mit Erich Menger verbale Scharmützel geliefert, die durchaus Unterhaltungswert hatten, wenngleich die Kontrahenten bierernst und verbissen aufeinander losgingen.

 

“kein Schmerzensgeld”

“Ich brauche den Scheiss nicht, ich probiere einen Sachbeitrag zu liefern und werde unterbrochen” klagte Menger, nachdem ihn mehrere Kollegen wegen einer Wiederholung per Zwischenruf rügten. Als Menger dann beim Thema Fettabscheider eine zweite Wortmeldung machen durfte bevor Klopfer drankam, mutierte dieser zum Sitzungsleiter und rief “der Menger ist jetzt nicht dran”. Den Genossen aus Bad Münster schüchterte das nicht ein und er bestand auf seinem Wortbeitrag, was von Klopfer mit dem Kommentar versehen wurde “ja wenn sein Freund ihm das Wort gibt”, mit dem er auf den Übertritt des Bürgermeisters zur SPD anspielte. Da war es dann 19.16 Uhr und Wilhelm Zimmerlin ging. Nicht ohne die PressevertreterInnen mit dem Hinweis zu erfreuen “Schmerzensgeld gibt es keines”.

 

neu: gewerbliche Nutzung

In diesem rhetorisch-glitschigen Umfeld geriet das Sachanliegen mehrfach in den Hintergrund. Die Verwaltung überraschte die Ausschussmitglieder mit einer eilig zusammengeschusterten Tischvorlage vom 4.6.18 ohne Drucksachen-Nummer (die im Internet nicht veröffentlicht, aber den Zuhörern – wenn auch erst auf Nachfrage – zur Verfügung gestellt wurde). Bei deren kurzer Erläuterung zeigte sich eine breite Übereinstimmung im Ausschuss. Die entscheidende Änderung in der Satzung ist der Zusatz, dass die Pflicht zum Einbau von Fettabscheidern künftig auf Grundstücke mit “gewerblicher oder industrieller Nutzung” beschränkt werden soll. Die gültige Satzung kennt diese Einschränkung nicht, was in der Bevölkerung zu u.a. der Frage führte, warum eine Gaststätte mit 20 Sitzplätzen ein Gerät benötigt – und ein 60-Mietparteien Hochhaus mit vielfach höherem Fett- und Öleintrag nicht.

 

Normenkontrolle droht

Konkret warnte der Bürgermeister davor “Fallgruben” in die Abwassersatzung einzubauen. Er dachte an Ausnahmebestimmungen. Dabei könnte sich nun die bei einer Enthaltung einmütig verabschiedete Regel als solche erweisen. Denn die neu als Bedingung für den Fettabscheidereinbau vorgesehene “gewerbliche Nutzung” schützt zwar jetzt konkret private Haushalte. Aber damit werden künftig beispielsweise auch Häuser mit Ferienwohnungen fettabscheiderpflichtig (wie alle anderen gewerblichen Vermietungen auch von Wohnraum). Setzt die Stadt gegen diese und andere gewerbliche Nutzungen ihre neue Satzung nicht durch liegt ein Verstoss gegen den Gleichheitssatz vor. Und die neue Satzung macht es bis zu 12 Monate nach ihrer amtlichen Bekanntmachung möglich, diesen auf dem Weg über ein Normenkontrollverfahren gerichtlich bewerten zu lassen.

 

“Böhle” eliminiert

So könnte die kleinkarierte Klientelpolitik des Hotel- und Gaststättenverbandes zum Schutz “schwarzer Schafe” und / oder die Männerfreundschaft zwischen Bürgermeister Heinrich und DEHOGA-Chef Haumann für fast 30.000 Haushalte eine ganz konkrete Auswirkung nach sich ziehen. Aber kommt Zeit kommt Rat. Eilig ist die Sache jetzt nicht mehr. Während sich noch im April 2018 SPD, CDU, FDP, Gastronomieverband und andere im Stundentakt mit Anträgen, Kommentaren und Stellungnahmen zu Wort meldeten, räumte Heinrich schon eingangs des Tagesordnungspunktes ein, “wir haben das nicht hinbekommen – was kein Mensch kann – die Satzung komplett zu überarbeiten”. Die Verwaltung peilt daher das Jahresende 2018 als Frist für den entscheidenden Stadtratsbeschluss an. Bis dann fliesst noch viel Fett und Öl die Kanäle runter zum Klärwerk. Und der Beschluss vom 5.6.18 ist sicher schon Makulatur. So wie die “Böhle”, eine Wortschöpfung des Rechtsamtes, die in die Eilvorlage hineingerutscht war, aber rechtzeitig vor der Beschlussfassung eliminiert wurde. 

Stadtratssitzungen online? (II)

Keiner hat klar “Nein” gesagt. Ein uneingeschränktes “Ja” gab es aber auch nicht. Ausser von der Verwaltung. Die meint es offenbar ernst und möchte tatsächlich ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse mit- bzw nachhören können. Das käme einem kommunalpolitischen Quantensprung gleich. Zwar gilt seit zwei Jahren das Landestransparenzgesetz und damit der Grundsatz der Öffentlichkeit für fast alle Sitzungen. Aber dort sind die Akteure oft unter sich. Manchmal beobachtet von Pressevertretern.

Mehr Information

Denen steht für eine mehrstündige Sitzung nur ein sehr begrenzer Platz für Berichterstattung zur Verfügung. Massenhaft interessante Details, Wortmeldungen, Kommentare und Verhaltensweisen der gewählten Mandatsträger werden daher den Bürgerinnen und Bürgern vorenthalten. Die haben zwar formal alle das Recht an den Sitzungen teilzunehmen. Aber wenn schon nur 15 der 50.000 Berechtigten kommen gibts keine Sitzplätze mehr. Der Antrag von Gaessjer FM die Sitzungen aufzuzeichnen und dann online für alle zum Anhören anzubieten (diese Seite berichtete am 1.6.18) stellt also eine echte Lösung für mehr Information dar. Und das für ganz wenig Geld.

“als Depp oder Idiot dastehen”

Doch statt heller Freude rief die Initiative der engagierten Mitbürger Marc Bremmer und Yuliyan Ilev
, aus dessen WG-Zimmer in der Engelsgasse gesendet wird, im Hauptausschuss am 4.6.18 die Bedenkenträger auf den Plan. SPD-Fraktionschef Andreas Henschel sprach sich zwar für das Projekt aus (“ich persönlich habe kein Problem damit”), brachte aber zum Ausdruck, dass die Meinungsbildung in der Genossen-Fraktion noch ausstehe. Wohin die laufen könnte sprach er offen aus: “Wir sind alle keine Profis und müssen dann gut überlegen, bevor man da als Depp oder Idiot dasteht”.

Erst in 2 Jahren?

Linken-Stadtrat Jürgen Locher machte Bedenken dagegen geltend nur mit Gaessjer FM zusammenzuarbeiten. Er schlug vor, dass die Stadt die Aufzeichnungen selbst fertigt und dann zur Verbreitung zur Verfügung stellt. Dagegen regte sich Widerspruch, weil das zwangsläufig mit erheblichen Kosten verbunden ist. Spontane Zustimmung erntete Locher dagegen für seine Anregung aus Gründen der Tonqualität die Mitschnitte erst im neuen Sitzungssaal zu ermöglichen. Dem widersprach nur das Ausschussmitglied Karl-Heinz Delaveaux. Der wiess darauf hin, dass es dann mit den Übertragungen ja noch “zwei Jahre” dauern könne, weil das Casinogebäude sich im Sanierungsumbau befindet.

Hauptsatzung ändern

Hermann Blaesius (Grüne) hält aus Datenschutzgründen Regelungen für die Einwohnerfragestunde und Verwaltungsmitarbeiter für erforderlich. Jürgen Eitel (FDP) sprach offen aus, was sich alle wünschten, denen die Dokumentation ihres kommunalpolitischen Schaffens suspekt erscheint: er regte, wie zuvor andere Redner, an sich Zeit zu nehmen und eine Arbeitsgruppe zu der Frage einzusetzen. Was das bedeutet weiss Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und stellte zur Eindämmung weiterer Verzögerungsvorschläge klar: “Sie machen hier keinen Beschluss, dass Sie ab morgen abgehört werden!”. Und so wurde die Vorlage schliesslich bei 2 Enthaltungen angenommen: “Der Hauptausschuss bittet die Verwaltung 1. eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, 2. mit den Verantwortlichen von Gaessjer FM ein Projekt auszuarbeiten”.

Um die dunkelsten Punkte bereinigt

Eine handvoll Zuhörer der Hauptausschusssitzung diskutierte nach dem Ende des öffentlichen Teils noch lange, was von den einzelnen Wortmeldungen zu halten ist. “Die machen sich Gedanken, wie sie in der Tonkonserve rüberkommen und bezeichnen sich diesbezüglich als “keine Profis” – treffen aber millionenschwere Entscheidungen, als ob sie das gelernt hätten”, war einer der Kommentare. Und in der Tat. Von der Chance die eigene Sachkompetenz via Aufzeichnung vielen Bürgerinnen und Bürger zu vermitteln, hatte kein einziges Ausschussmitglied gesprochen. Und davon – zumindest bei einer ganzen Reihe von Themen – schlicht überfordert zu sein natürlich auch nicht. Nur die Selbstdarstellung zählt. Aber nicht wie von GaessjerFM angekündigt “unkommentiert und uneditiert”, sondern dann doch lieber mit kleinen Lobhudeleien versehen, mindestens aber um die dunkelsten Punkte bereinigt.

Aus der Stein- in die Neuzeit

So klare Zustimmung wird im Hauptausschuss selten formuliert: “Längst längst überfällig” freute sich Mirko Kohl (CDU). Und Erich Menger (SPD) merkte an, “das könnte schon seit 10, 15 Jahren so sein”. Einstimmig votierte das Gremium am 4.6.18 für ein elektronisches Zeiterfassungssystem für die Stadtverwaltung. Bis heute dokumentieren die MitarbeiterInnen ihre Arbeitszeit manuell. “Steinzeit” lautete der Zwischenruf, als ITler-Chef Christian Burghard das jahrzehntelang praktizierte Verfahren beschrieb. Aus der tritt die Verwaltung nun direkt ein in die Neuzeit. 

Natürlich nicht von heute auf morgen. Und auch nicht alle auf einmal. Die erforderliche Hard- und Software wird erst einmal von rund 50 MitarbeiterInnen der Personal- und Hauptverwaltung getestet. Ein Vierteljahr lang wird sowohl manuell als auch elektronisch erfasst. “Verläuft die Testphase erfolgreich beabsichtigen wir einen Echtbetrieb des Systems und im Anschluss eine stufenweise Erweiterung der elektronischen Zeiterfassung auf weitere Dienststellen”, wird dazu in der Beschlussvorlage erklärt. Das werde rund 100.000 Euro kosten, die sich auf 3 Jahre verteilen.

 

Überwachung durch Vorgesetzte

Aber auch Einsparungen werden in Aussicht gestellt. 90.000 Euro koste die manuelle Erfassung bisher (“Es kommt einiges an Zeiterfassungszeit zusammen”), für die elektronische sollen es nur noch 22.000 Euro sein. Die Korrektheit der Angaben wird weiterhin durch die Vorgesetzten überwacht. Der Schritt vom Manuellen hin zum Digitalen könnte auch zu mehr Gerechtigkeit führen wünscht sich Andrea Manz (Grüne). Die frühere ehrenamtliche Beigeordnete hat aus dieser Tätigkeit konkrete Einblicke in interne Verwaltungsabläufe und weiss daher, dass Raucherpausen bisher nicht erfasst wurden und sprach diesen Punkt offen an.

Bad Kreuznacher Klagemauer

Auch in Bad Kreuznach steht eine Klagemauer. Dass heisst teilweise hängt sie. Ohne Stütze würde sie vielleicht schon liegen. Und genau das ist der Grund für die Klagen. Erst beim Landgericht hier in der Kreisstadt. Und jetzt beim Oberlandesgericht in Koblenz.

Geklagt hat der Eigentümer des grössten Teils des heute noch sichtbaren Mauerwerks. Und zwar gegen seinen Miteigentümer. Denn der soll Urheber des offensichtlich schlechten Zustandes der Mauer sein. Was dieser bestreitet. Anders als in Jerusalem hat die örtliche Klagemauer keine Jahrtausende alte Geschichte (das zugehörige Gebäude entstand in den dreiziger Jahren des letzten Jahrhunderts). Und es handelt sich auch nicht um einen Sakralbau, sondern um ein Wohnhaus mit früherer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Ähnlich wie im Nahen Osten ist allerdings die Nutzung: die Mauer darf nur noch von aussen betrachtet werden. Das Betreten und Nutzen des Gebäudes ist seit Jahren baupolizeilich verboten.    

Schild(er)a (III): Achtung Verletzungsgefahr

Tatort Kreuzstrasse zwischen Kino und Stadtbibliothek. Hier lauert der Horror auf der Strasse und nicht im Buch oder auf der Leinwand. Gefahrenquelle ist ein tiefhängendes Infoschild des Jugendzentrums. Weil das schon vom Format viel zu klein und noch kleiner beschriftet ist, als dass man es aus nur einem Meter Entfernung leicht lesen könnte, wurde es tief gehängt, so dass es den Passanten im wahrsten Sinne des Wortes vor der Nase steht.

Hoffentlich ist es noch keinem ins Auge gegangen. Aber möglich wäre das aufgrund seiner niedrigen Befestigungshöhe. Wer entweder in Vorfreude, abgelenkt von guter Gesellschaft oder noch ganz im Kopf-Kino nach Schmöcker oder Filmvorführung an dem gerade im Dunkeln nur schwer wahrnehmbaren Schild nicht vorbei, sondern dagegenläuft, kann sich Kratzer und Schnitte einfangen. Denn es besteht aus scharfkantigem Dibond-Material (eine Kunststoffmasse eingebettet in zwei Aluschichten).

Erst aus Schaden lernen?

Die selbe Stadtverwaltung, die richtigerweise in der Fussgängerzone darauf achtet, dass die Werbeanlagen der Einzelhändler nicht in die öffentliche Verkehrsfläche ragen und nicht zu Verletzungen führen können, geht mit ihren Schildern in eigener Sache unverantwortlich locker um. Denn auch die übrigen Wegweiser an diesem Halter hängen deutlich niedriger, als dies zB für Verkehrsschilder vorgeschrieben ist. Aber offenbar ist bisher nichts passiert: das ist wohl für alle, die erst aus Schaden klug werden, der entscheidende Punkt. Wie beim Tourismusbeitrag. Auch dort hörte die Stadt nicht auf Warner und Mahner. Schliesslich bezahlt man ja allein im Rechtsamt drei Juristinnen. Antonio Valentino hat nie auch nur eine einzige Vorlesung in Jura besucht. Die Richter in Koblenz nahmen sich viel Zeit, um beide Positionen zu analysieren. Die der Stadt-Juristen und die des Gastronomen. Und gaben Valentino recht. Und zwar nicht, weil er zweifelsfrei besser kocht. Sondern weil er die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an eine korrekte Kalkulation – anders als die städtischen Juristinnen – von Anfang zutreffend beschrieben hat. Was sagt das aus über die Fachqualität im Rechtsamt der Stadtverwaltung?

 

Aktualisierung Di 5.6.18:

Die Gefahr ist gebannt. Keine 24 Stunden nach unserer Meldung hat das Tiefbauamt die Schilder von dem Halter entfernt. Weitere Infos siehe: Verletzungsgefahr beseitigt (Stand: 05.06.18).

Sieg! Verwaltungsgericht stoppt GuT

Die GuT darf die gegen Antonio Valentino festgesetzten Tourismusbeiträge nicht vollstrecken. Das hat das von dem Bad Kreuznacher Gastronom angerufene Verwaltungsgericht Koblenz in einer heute mitgeteilten Entscheidung (Az: 2 L 48/18) am 28. Mai 2018 bestimmt. Es “liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmässigkeit des angegriffenen Bescheides vor”. Diese Zweifel bestehen in Form “rechtlicher Bedenken an der Rechtmässigkeit der der Erhebung des Tourismusbeitrages zugrunde liegenden Satzung betreffend den Beitragssatz”.

Dessen wirksame Festsetzung stellt das Gericht in Frage, weil weder GuT noch die Stadt Unterlagen vorgelegt haben, aus denen sich ergibt, “dass dieser Festsetzung eine Kalkulation zugrunde gelegen hat”. Daraus schlussfolgern die Richter: “Nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand kann ein Verstoss gegen das Verbot der Aufwandsüberschreitung vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden”. Auch den Grund für diese Feststellung benennt das Gericht offen und unverblümt: weder GuT noch Stadt “sind auf die umfangreichen Ausführungen des Antragstellers … eingegangen; insoweit liegt auch eine nur pauschale Zusammenfassung der Einnahme- und Ausgabepositionen nicht vor “.

GuT muss Kosten tragen

Und dann das richterliche Fazit: “Aus diesem Grund war die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Tourismusbeitragsvorausleistungsbescheid vom 22.11.17 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.5.18 anzuordnen, ohne dass es auf die zahlreichen weiteren Rügen des Antragstellers gegen die Satzung sowie die von der Antragsgegnerin vorgenommene Schätzung seines Umsatzes noch entscheidungserheblich ankam”. Folgerichtig legte das Gericht die Kosten des Verfahrens zu 100% der GuT auf. Gegen diesen Beschluss kann die GuT innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

Valentino freut sich

“Das ist der Anfang vom Ende des Tourismusbeitrages in seiner jetzigen Form” frohlockt Valentino. In der Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 23.3.18 hatte GuT-Geschäftsführer Dr. Vesper noch erklärt, er wolle vom Verwaltungsgericht lernen. Das kann er jetzt. Das Gericht legt in seinem Beschluss auf neun Seiten dar, warum das bisherige Vorgehen von GuT und Stadt auf rechtliche Bedenken stösst. Und die am 23.3.18 getroffene, Valentino aber erst über zwei Monate später am 24.5.18 mitgeteilte Entscheidung des Stadtrechtsausschusses ist damit auch vom Tisch.

Musterformular kommt

Auf die gravierenden Defizite bei der Kalkulation der Stadt weisst diese Seite schon seit Monaten hin: u.a. am 16. März 2018 mit dem Beitrag “Kein Witz: Tourismusbeitrag soll auch Bäderhaus-Defizit verringern” und am 19. März 2018 unter der Überschrift “Verräterische Zahlen”, nachzulesen unter “Weitere Themen und Informationen”. Weitere Informationen werden folgen. In der kommenden Woche wird Antonio Valentino auf dieser Seite sein “Musterwiderspruchsverfahren für alle” vorstellen. Damit wird allen Beitragsschuldnern ohne jedes Kostenrisiko ermöglicht von seinem Erfolg zu profitieren.

Vorfreude auf Normenkontrolle

Natürlich handelt es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Anordnung “nur” um eine vorläufige Entscheidung in einem Eilverfahren. Und diese stützt sich nur auf einen einzigen Punkt. Aber da sich die Richter dafür mehr als vier Monate Zeit genommen haben und Valentinos Steuerberater Martin Reiber noch ein gutes Dutzend weitere, schwerwiegende Argumente vorgetragen hat, ist er sich sicher: “diese Entscheidung wird auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben”. Und dann ist da ja noch das Normenkontrollverfahren. Darauf freut sich Reiber: “das wird Klarheit bringen und vielen Städten und Gemeinden helfen es besser zu machen als Bad Kreuznach”. Also war die gute Laune, die Reiber und Valentino schon am 10. Januar 2018 hatten, als sie den Normenkontrollantrag persönlich beim OVG in Koblenz abgaben, wohl begründet:

Widerspruchsführer bitte melden!

Antonio Valentino ruft alle Empfänger von Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitragsbescheiden auf, vor allem jene, die schon in 2016 und 2017 Widerspruch eingelegt haben, sich so schnell wie möglich mit ihm in Verbindung zu setzen. Einfach eine Email senden an: tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de oder eine Kopie des Bescheides bzw des Widerspruches im Ponte Vecchio, Viktoriastr. 26, 55543 Bad Kreuznach abgeben oder in den Briefkasten werfen. Der wird ab heute täglich geleert.

Widerspruchsführer bitte melden!  

Antonio Valentino ruft alle Empfänger von Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitragsbescheiden auf, vor allem jene, die schon in 2016 und 2017 Widerspruch eingelegt haben, sich so schnell wie möglich mit ihm in Verbindung zu setzen. Einfach eine Email senden an: tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de oder eine Kopie des Bescheides bzw des Widerspruches im Ponte Vecchio, Viktoriastr. 26, 55543 Bad Kreuznach abgeben oder in den Briefkasten werfen. Der wird ab heute täglich geleert.

7. Juni 2018

18.00 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Donnerstag den 7. Juni 2018 findet um 18 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die zehnte Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 7.6.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.