Heute Abend wird es voll in der Innenstadt

Am heutigen Montagabend wird es nach Geschäftsschluß voll werden auf dem Kornmarkt und in der Innenstadt. Denn nicht nur die Coronaschutzmaßnahmengegner werden wieder als “Spaziergänger” für ihre Anliegen eintreten. Am vergangenen Montag waren es rund 600. Auch die von Stefan Butz und Progressives Bad Kreuznach wachgerüttelte Regenbogenfraktion wird vertreten sein. Mit einer amtlich angemeldeten „Mahnwache für die Corona-Toten / für das überlastete medizinische Personal“. Beobachter trauen auch dem bunten Bündnis eine dreistellige Teilnehmendenzahl zu.

Und dann werden auch die Ordnungskräfte vielköpfig anwesend sein, um sicher zu stellen, dass es bei einem friedlichen Nebeneinander bleibt. Dafür spricht, dass die besonders in Bingen und im Rheingau personell stark vertretenen Antifa-Gruppen, die zuletzt noch am Mahnmal Feld des Jammers Flagge zeigten, intern keine Mobilisierung für den Montag auf dem Kornmarkt vorgenommen haben (Stand: Samstagabend). Eine “relevante rheotorische Provokation” der Spaziergänger, auf die diese sich zu einer Reaktion veranlaßt sehen könnten, wird daher von Insidern nicht erwartet.

Und die Mahnwachen-Redner*Innen werden vor dem Hintergrund des Totengedenkens nicht als Scharfmacher*Innen auftreten. Durch besonnenes und zurückhaltendes Verhalten sind zuletzt auch die Ordnungskräfte aufgefallen. Wie Matthias Bockius, der stellvertretende Leiter Pressestelle des Polizeipräsidiums Mainz auf Anfrage der Redaktion dieser Seite mitgeteilt hat, wird die Polizei die neue Lage “im Rahmen unserer Einsatzplanungen berücksichtigen”. Damit alle Bürger*Innen, die sich morgen in der Innenstadt aufhalten, wissen, woran sie sind, hat Ordnungsdezernent Markus Schlosser am Sonntag in einer Presseerklärung Klartext veröffentlicht.

Der Kornmarkt ist demzufolge allein der formal korrekt angemeldeten Mahnwache von Stefan Butz und Progressivem Bad Kreuznach vorbehalten. Schlosser wörtlich: “damit steht der Kornmarkt für andere Versammlungen als Versammlungsort oder Treffpunkt zum Aufmarsch, insbesondere für Teilnehmer an nicht genehmigten Versammlungen, NICHT zur Verfügung”. Weiter stellt Schlosser fest: “es wird von der Versammlungsbehörde darauf hingewiesen, das bei nicht friedlichem Verlauf der nicht angemeldeten Versammlung „Spaziergang gegen Corona-Maßnahmen“ diese Versammlung aufgelöst wird”.

Um einen friedlichen Ablauf zu gewährleisten, werde “JEDEM Teilnehmer an dieser nicht angemeldeten Versammlung per Allgemeinverfügung nach dem Versammlungsgesetz Auflagen hinsichtlich Hygienevorgaben nach der Corona-Bekämpfungsverordnung und Auflagen zu einer fest definierte Wegstrecke erteilt”. Und auch die Konsequenzen bei einem eventuellen Fehlverhalten benennt Schlosser sachlich-deutlich: “jeder Verstoß gegen diese Verfügung hat mindestens ordnungsrechtliche, im Einzelfall auch strafrechtliche Konsequenzen”.