Heute keine Stadtratssitzung: Dr. Kaster-Meurer mußte absagen

Es ist – bildlich gesprochen – eine schallende Ohrfeige für die Oberbürgermeisterin. Seit Monaten möchte Dr. Kaster-Meurer die Gremien der Stadt statt in Präsenz als Videokonferenzen tagen lassen. Obwohl vollkommen ungeklärt ist, ob die städtische Technik das überhaupt ermöglicht. Und wie die Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt wird. Immer wieder unternahm sie Vorstösse in diese Richtung. Weniger durch den Einsatz von Argumenten. Sondern mehr durch organisatorische Tricks.

OBin mißachtete Vorschrift der Gemeindeordnung

So lud die Oberbürgermeisterin Mitte November 2020 den Hauptausschuß zu einer Hybridsitzung ein, ohne vorher die einschlägige Vorschrift der Gemeindeordnung zu beachten, dergemäß VOR der Einladung zu klären ist, ob die Mandatsträger mit einer Videokonferenz überhaupt einverstanden sind. Das waren sie nämlich nicht im notwendigen Umfange. Demzufolge durfte die “Sitzung”, die schon an technischen Unzulänglichkeiten scheiterte, nicht einmal eröffnet werden.

Dr. Kaster-Meurer sind Präsenzsitzungen unangenehm

Weil der OBin Präsenzsitzungen, in denen sie seit der Kommunalwahl verstärkt mit Kritik, Anfragen und Verbesserungsvorschlägen konfrontiert wird, unangenehm sind, sagte sie die für den 17. Dezember 2020 vorgesehene Stadtratssitzung kurzhand ab. Und setzte für den 14. Januar 2021 einen Ersatztermin an. Als Videokonferenz. Wieder mißachtete die OBin die einschlägige Bestimmung der Gemeindeordnung. Statt schon vor Weihnachten oder spätestens “zwischen den Jahren” zu klären, ob die dafür nötige 2/3-Mehrheit überhaupt vorhanden ist, tat sie wieder einmal nichts.

Erst die Einladung, dann die entscheidende Frage

Am 8. Januar 2021 um 17:31 Uhr ließ Dr. Kaster-Meurer dann über ihr Hauptamt die Einladung zur Videositzung versenden und die Tagesordnung im Ratsinformationssystem einstellen. Erst rund eine Stunde später, um 18:25 Uhr, ging dann die Email mit dem entscheidenden Satz raus: “bitte antworten Sie mir kurz auf diese Mail, ob Sie damit einverstanden sind oder nicht”. Auch diese Alternative war wieder abseits der Gemeindeordnung gestellt. Denn das Recht fordert allein eine Zustimmung von 2/3 der Ratsmitglieder für eine Videokonferenz. Wer in Präsenz tagen mag, muß zu Video nicht nein sagen.

“Notwendige Zweidrittelmehrheit nicht erreicht”

Denn diese Anwesenheitssitzungen sind der aus vielen guten Gründen gewünschte Normalfall. Nachdem die Stadtverwaltung hunderte von Arbeitsstunden mit diesem Video-Projekt verplempert hatte, gestern dann der – absehbare – Schlußpunkt. Die Stadtpressestelle teilte schriftlich mit: “die morgige Stadtratssitzung wird nicht stattfinden, da die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Durchführung der Videositzung nicht erreicht wurde”. Dieses Ergebnis hätte bei einer rechtzeitigen Befragung schon im letzten Jahr feststehen können. Viele tausend Euro knappes Stadtgeld wären eingespart und viel kommunalpolitisches Porzellan nicht zerschlagen worden.