Geld für Musikvereine und Chöre mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren

Der Vorstand der Stiftung des Landkreises Bad Kreuznach für Kultur und Soziales stellt für Musikvereine und Chöre im Landkreis Bad Kreuznach, die aktive Mitglieder unter 18 Jahren ausbilden, insgesamt 20.000 € zur Verfügung. Stiftungsvorsitzende und Landrätin Bettina Dickes freut sich, dass der Stiftungsvorstand den von ihr eingebrachten Vorschlag unterstützt: „Ich freue mich wirklich sehr, dass wir den Musikvereinen und Chören in unserem Landkreis, die sich in der Kinder- und Jugendausbildung engagieren, gerade in diesen Zeiten ein wenig helfen können.“

Antragsberechtigt sind alle Musikvereine und Chöre im Landkreis Bad Kreuznach mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren. Die Antragsfrist endet am 20.1.2021. Der „Antrag auf Förderung von Musikvereinen und Chören im Landkreis Bad Kreuznach mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren können“ sowie weitere Informationen können auf der Homepage des Landkreises unter nachfolgendem Link heruntergeladen/eingesehen werden:

https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-9-kaemmerei/finanzen-haushalte-stiftung/stiftung-des-landkreises-bad-kreuznach-fuer-kultur-und-soziales/aktuelles/

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach