Dr. Helmut Martin: Land schädigt Kreiskommunen um 1,6 Millionen Euro

Auf förmliche Nachfrage des Bad Kreuznacher Abgeordneten Dr. Helmut Martin hin musste die rheinland-pfälzische Landesregierung nun eingestehen, dass sie beim Breitbandausbau zu Lasten der Kommunen Fördermittel des Bundes zum eigenen Vorteil verrechnet hat. Eigentlich sehen die laufenden Förderprogramme von Bund und Land zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor, dass der Bund 50% und das Land 40% der Kosten trägt. Für die Kommune bleibt demnach im Normalfall ein 10%iger Eigenanteil an der Investitionssumme.

Nun hatte der Bund aber wegen der geringen Wirtschaftskraft im Projektgebiet des Landkreises und der Finanzschwäche der hiesigen Kommunen seinen Förderanteil auf 60% aufgestockt. Trotzdem weisen die kürzlich eingegangenen Förderbescheide für den Landkreis Bad Kreuznach immer noch einen Anteil von 10% für die Kommunen aus. Zu dieser unvollständigen Weiterleitung der Bundesmittel durch das Land an die Gemeinden hatte der heimische Abgeordnete eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, deren Beantwortung nun vorliegt.

Auf die Antwort reagiert Helmut Martin mit Empörung. „Die Landesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass sie die 10%, die der Bund für die klammen Kommunen hier im Kreis zusätzlich überwiesen hat, sich quasi einfach selbst einverleibt hat. Hinter ziemlich verschwurbelten Ausführungen, die vom Kern ablenken sollen, bleibt nämlich das Eingeständnis, dass das Land die 10% Sonderzahlung des Bundes verwendet, um den eigenen Landesanteil zu kürzen. Bei den Gemeinden im Kreis kommt somit nichts von der zusätzlichen Förderung des Bundes an“, erläutert Martin.

„Das ist ein erneuter Beweis dafür, dass die SPD-geführte Landesregierung die Kommunen im Stich lässt“, kritisiert der wirtschafts-und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion. „Der Gipfel der Rechtfertigungsversuche ist dann, dass die Landesregierung so tut, als könne sie gar nicht anders vorgehen. Dazu beruft sie sich auf eine Verwaltungsvorschrift, die sie aber selbst vorher gemacht hat“, moniert Martin. „Der Grundgedanke der Erhöhung des Anteils der Bundeszuschüsse war ganz klar, den besonders finanzschwachen Kommunen zu helfen, nicht aber den Landeshaushalt zu entlasten“, drückt Martin seine Empörung über die Vorgehensweise der Landesregierung aus.

Und stellt weiter fest: „dieses Ziel hätte die Landesregierung natürlich umsetzen können und umsetzen müssen, alles andere ist eine zweckwidrige Verwendung von Bundesmitteln. Ausbaden müssen es nun mittelbar die Bürgerinnen und Bürger in den Dörfern und Städten des Kreises, die ohnehin schon unterfinanziert sind. Genau das wollte die Bundesregierung vermeiden. Es ist schon ein starkes Stück, dass sich die Landesregierung auf Kosten der Kommunen bereichert und unter Verweis auf eigene Verwaltungsvorschriften so tut, als ob der Verzicht auf den 10-prozentigen Eigenanteil der Kommunen nicht möglich sei“, so Helmut Martin abschließend.

Zum Hintergrund: Grundsätzlich unterstützen Bund und Länder Kommunen bei Maßnahmen zum Breitbandausbau mit einer 90%igen Förderung. Auf den Bund entfallen dabei 50% der Investitionssumme und auf das Land 40%. Der Zuwendungsempfänger muss i.d.R. 10% der Kosten tragen. Bei dem jetzt beschiedenen Volumen von 16.610.840,26 Euro erspart sich das Land durch Nichtweitergabe der Bundesmittel rund 1.661.000,00 Euro. Entsprechend werden entgegen der Zielrichtung des Bundes die betroffenen Kommunen im Kreis in Höhe dieses Betrages nun nicht entlastet.

Text: Büro des Landtagsabgeordneten Dr. Helmut Martin
Erstveröffentlichung am 14.12.2020