Delaveaux’s kommunalpolitisches Kunststück: mit einem abgelehnten Antrag gewonnen

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Es dauerte zwar fast eine halbe Stunde, bis die Oberbürgermeisterin den Antrag zur Abstimmung brachte. Und das Auszählen von 17 per Handzeichen abgegebenen Stimmen dauerte inklusive eines Zählfehlers der OBin minutenlang. Aber dann hatte Karl-Heinz Delaveaux gestern Abend um kurz nach 18 Uhr allen Grund zur Freude. Denn nach einigem Hin- und Her stand fest: zehn Stimnmen waren gegen und sieben für den Antrag des Fraktionsvorsitzenden von FWG / BüFEP abgegeben worden.

Fehleinschätzung der Oberbürgermeisterin

Während sich Delaveaux angesichts dieses – für Aussenstehende erst auf den dritten Blick erkennbaren – Erfolges entspannt in den Sitz zurückfallen ließ, stellte die Oberbürgermeisterin in vollkommener Fehleinschätzung der Situation fest: “dann werden wir die Sitzung jetzt so durchführen.” Sekundenbruchteile später stoppte Protest im Sitzungssaal Dr. Kaster-Meurer. Anschließend erklärte Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann der Oberbürgermeisterin, was da gerade beschlossen worden war. Delaveaux hatte den Antrag gestellt, die Sitzung nicht als Videokonferenz durchzuführen.

Nur 10 statt 13 Neinstimmen

Dieser Antrag war zwar mehrheitlich abgelehnt worden. Aber mit einer zu kleinen Mehrheit. Denn um einer Minderheit die Durchführung einer kommunalen Gremiensitzung als Videokonferenz aufzwingen zu können, muß die Mehrheit mindestens zwei Drittel betragen. Und zwar nicht zwei Drittel der – sei es physisch sei es virtuell – Anwesenden. Sondern der gesetzlichen Mitgliederzahl. Beim Hauptausschuß beträgt diese 19. Demzufolge wären 13 Neinstimmen erforderlich gewesen, um Delaveauxs Antrag scheitern zu lassen. Schon am Wochenende war absehbar:

“Wir schließen jetzt hier die Sitzung”

Die wären auch bei vollständiger Anwesenheit nicht zusammen gekommen, da – wie diese Seite mehrfach berichtete – sieben der 19 Mitglieder des Hauptausschusses bereits vorab erklärt hatten, auf einer Präsenzsitzung zu bestehen. Nach der Aufklärung durch die Stadtrechtsdirektorin stellte Dr. Kaster-Meurer kleinlaut fest: “ach so, Moment, dann würde ich sagen, wir schließen jetzt hier die Sitzung”. Und das war streng genommen wieder nicht richtig. Denn wie die Oberbürgermeisterin in der Diskussion zuvor zutreffend festgestellt hatte, war diese “Sitzung” von ihr noch gar nicht eröffnet wurden.

Zwei rechtswidrige Ladungen für eine Sitzung

Sondern befand sich im Schwebezustand der eingangs zu klärenden Verfahrensfragen. Und das waren einige. Denn am Mittwoch der Vorwoche hatte Dr. Kaster-Meurer den Hauptausschuß per Email zu einer Videokonferenz geladen. Erst gestern Vormittag erfolgte dann eine Umladung zu einer “Hybrid”-Sitzung. Beide Einladungen sind formal unwirksam. Denn zu einer Videokonferenz darf erst dann eingeladen werden, wenn zwei Drittel der Ausschußmitglieder zugestimmt haben. Diese Zustimmung kann im Rahmen der Videositzung selbst eben nicht gegeben werden. Eine “Hybrid”-Sitzung, bei der ein Teil der Mitglieder im Sitzungsraum sitzt und der Rest daheim auf der Couch ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen, also unzulässig.

Anwesend für transparente Kommunalpolitik

Aus diesem Grund hatte sich mehr als ein Drittel der Ausschußmitglieder, darunter die der Fraktionen FDP, AfD, FWG / BüFEP und Manfred Rapp und Helmut Kreis von der CDU, schon überlegt, an der Sitzung weder im Sitzungssaal noch virtuell teilzunehmen. Die endgültige Entscheidung fiel dann doch für eine Teilnahme an der Präsenzsitzung, um das Anliegen transparenter und für Einwohner*Innen nachvollziehbarer Kommunalpolitik zu unterstützen (weitere Berichte folgen).