Dr. Sanitätsrat Hans Jöckel soll Ehrenbürger der Stadt werden

Einstimmig hat der Haupt- und Personalausschuss am Montagabend dem Stadtrat empfohlen Sanitätsrat Dr. Hans Jöckel das Ehrenbürgerrecht der Stadt Bad Kreuznach zu verleihen. Der Beschluß wird in der Sitzung am 24. September gefaßt. Die Ehrenbürgerurkunde soll dem 90jährigen Dr. Jöckel im Rahmen einer gesonderten Feierstunde übergeben werden. § 23 der Gemeindeordnung (GemO) ermöglicht der Stadt die Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, mit dem Ehrenbürgerrecht.

Es kann nur an lebende Personen verliehen werden. Besondere Rechte und Pflichten werden durch den Verleihungs- und Auszeichnungsakt nicht begründet. Wie die Stadtverwaltung in der Beschlußvorlage weiter informiert, wurde seit 1895 (also in den letzten 125 Jahren) an insgesamt 15 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Dreimal wurde das Ehrenbürgerrecht wieder entzogen. Letztmals wurde am 12.12.2008 das Ehrenbürgerrecht an Herrn Alex Jacob (t) verliehen.