Schwerbel stellt klar: geringerer Verwaltungsaufwand bei Kleinspenden

Der von dieser Seite berichtete Verwaltungsaufwand bei Kleinspenden fällt bei Beträgen unter 100 Euro bedeutend geringer aus, als von uns dargestellt. Diese wichtige Information im Sinne aller Bürger*Innen, die ihrer Stadt oder Gemeinde etwas Gutes tun wollen, verdanken wir Heinz-Martin Schwerbel, dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rüdesheim.

Bei ein- oder zweistelligen Beträgen (vom Gesetzgeber etwas despektierlich “Kleinbeträge” genannt, obwohl bekannt ist, dass aus sehr viel Kleinem schnell etwas Großes entstehen kann) entfällt die Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht und auch die Annahme der Spende durch Beschluss des jeweiligen Stadt- oder Gemeinderates bzw des damit beauftragten Fachausschusses. “Wir bitten dies im Interesse aller Kommunen im Landkreis klarzustellen, da sonst die Bereitschaft für Kleinspenden beeinträchtigt sein könnte”, schreibt Heinz-Martin Schwerbel. Und wir melden: Auftrag ausgeführt.