Jetzt wirds ernst: Zimmerlin verlangt ADD-Prüfergebnis von Dr. Kaster-Meurer

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Wenn bei der ADD der Stadtname “Bad Kreuznach” fällt, zucken alle zusammen und fragen unisono: “was haben die jetzt schon wieder angestellt?” Seit Beginn der Amtszeit von Dr. Heike Kaster-Meurer als Oberbürgermeisterin beschäftigt kaum eine andere Kommune die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier so wie die Nahemetropole. Anträge, Anfragen, Beschwerden. Und verwaltungstechnische Normabweichungen zuhauf. So ist Bad Kreuznach die einzige Stadt über 50.000 Einwohner*Innen im Zuständigkeitsbereich der Kontrolleure aus der Bischofsstadt an der Mosel, die es nicht geschafft hat einen Haushalt für das laufende Jahr zu beschliessen. Und in 2019 mußte der Landesrechnunghof keinem anderen aus Trier betreuten Stadtrat vorlegen, Schadensersatzansprüche gegen die eigene Oberbürgermeisterin zu prüfen.

Zimmerlin gewann vor dem Verwaltungsgericht

Dr. Kaster-Meurer wurde diese zweifelhafte Ehre zuteil. Sie gab rund 10.300 Euro Stadtgeld für einen Rechtsanwalt aus, der ihr dabei dienlich sein sollte die Informationsrechte eines Stadtratsmitgliedes zu beschneiden. Denn über Transparenz sprach Dr. Kaster-Meurer nur vor ihrer Wahl. Seit dem sie im Amt ist, findet sie Woche für Woche neue Begründungen, um Informationswünsche nicht zu erfüllen. Wilhelm Zimmerlin ließ sich das nicht gefallen. Der BüFEP-Stadtrat zog vors Verwaltungsgericht. Und gewann. Nicht einfach so. Der berufserfahrene Vizepräsident des Gerichtes bürstete in der mündlichen Verhandlung die von Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann und einem Rechtsanwalt vorgetragenen Behauptungen der Stadt so vehement vom Tisch, dass die Stadt auf die zunächst vollmundig angekündigte Berufung schließlich verzichtete.

ADD prüft seit Januar

Das Urteil setzte die Stadt aber dennoch nicht um. Sondern legte Zimmerlin erst eine geschwärzte und später eine geweißte Fassung vor. Etwa ein Viertel des Textes waren so nicht lesbar. Als hätte der Landesrechnungshof einen Insidertipp erhalten, setzte er bezüglich der Beauftragung des Rechtsanwaltes durch Dr. Kaster-Meurer eine Zusatzprüfung an. Mit dem oben geschilderten Ergebnis (Prüfbericht des LRH vom 23.10.2019, Az.: 6-P-7061-22-1/2013). Mit Schreiben vom 24. Januar 2020 hatte die Oberbürgermeisterin dem Stadtratsmitglied Zimmerlin mitgeteilt, dass die ADD den Sachverhalt zuständigkeitshalber prüft. Da jetzt ein Vierteljahr vergangen ist, was Zimmerlin berechtigt eine Untätigkeitsklage zu erheben, erinnert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von FWG / BüFEP Dr. Kaster-Meurer höflich an den Fall.

CDU freut sich auf Landtagswahlkampfthema

Und bittet “um Übersendung des Prüfauftrages an die ADD sowie des Prüfergebnisses der ADD”. Damit wird es jetzt ernst. Gleichermaßen für ADD wie die Oberbürgermeisterin. Würde die ADD die vom Landesrechnungshof aufgedeckte Geldverschwendung decken, ergäbe dies ein leckeres Thema für den heraufziehenden Landtagswahlkampf. Bei der Landes-CDU reibt man sich schon die Hände: die Vorsitzende des rheinland-pfälzischen SPD-Parteirates, Dr. Heike Kaster-Meurer, und ihre Suche nach einem Doktor, die mit dem teuren Finden eines in diesem Fall erfolglosen Professors endete. Gedeckt von einer Landesbehörde. Eine Steilvorlage für Dr. Helmut Martin. Würde die ADD zum selben Ergebnis kommen, wie der Rechnunghof Rheinland-Pfalz, wäre die Oberbürgermeisterin schwer beschädigt. Und ihr Konto um 10.300 Euro plus Kosten schlanker.

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