CDU ermahnt Dr. Kaster-Meurer zur Durchführung “rechtssicherer Sitzungen”

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Auch wenn die CDU beim Zugang zu Informationen auf Digitalisierung drängt. Bei den Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien hält sie es mit dem Gesetz. Und Jean-Claude Juncker. Der Ex-Präsident der Europäischen Kommission sprach sich erst kürzlich nicht aus juristischen, sondern aus pragmatischen Gründen gegen Videokonferenzen usw aus: “ich möchte doch sehen, wie wer auf das, was gesagt wird, reagiert”. In einem sehr umfassenden und differenzierten Schreiben vom gestrigen Freitag distanziert sich die CDU-Stadtratsfraktion ganz im Sinne des luxemburgischen Politik-Fuchses von den Plänen der Oberbürgermeisterin, als Ersatz für eine Hauptausschußsitzung am kommenden Montag (20.4.) um 17.30 Uhr per Telefonkonferenz ein kommunalpolitisches Plauderstündchen durchzuführen. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

Der CDU-Brandbrief im Wortlaut:

“Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer, sehr geehrter Heinrich, sehr geehrter Herr Schlosser, wir bestätigen den Eingang der Mails von Herrn Wirz 1) vom 15. April zur Einladung zur 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am Montag den 20.04.2020, 17:30 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Bad Kreuznach 2) vom 16. April zur Absage der HA-Sitzung und Einladung zu einer Telefon-Konferenz zum gleichen Termin. Dazu folgende Anmerkungen:

A) Grundsätzliches

Wir sind der Auffassung, dass, bei entsprechender Vorbereitung, eine reale Sitzung mit den Mitgliedern des Hauptausschusses möglich ist, da bei dieser Personalzahl (19-22 Teilnehmer) und einer entsprechenden Sitzordnung die aktuell geforderten Abstandsregeln in praxi eingehalten werden können – und darüber hinaus jedem Ausschussmitglied i.R. einer solchen Sitzung das Tragen einer Mundschutzmaske selbstverständlich sein sollte.

Es existiert unseres Wissens nach keine Anweisung des Bundes/des Landes, nach der Sitzungen im wirtschaftlichen resp. verwaltungsrechtlichen Bereich explizit nicht zulässig bzw. verboten sind. Auch ist das Selbstorganisationsrecht von Gebietskörperschaften zu beachten, vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung RLP. Demnach ist der diesbezügliche Hinweis von Herrn Wirz in seiner Mail vom 16. April nicht sachgerecht.

Eine von Ihnen vorgesehene Telefon-Konferenz kann demnach und selbstredend nicht als Substitut für ein reales Zusammentreffen am kommenden Montag gewertet werden. Eine solche Telefonkonferenz als “öffentliche Veranstaltung” im Sinne des Kommunalrechts wäre nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen nicht als solche zu sehen,

da jedem Stadtratsmitglied das Recht zusteht, an Sitzungen (darunter sämtliche Ausschuss-Sitzungen) teilzunehmen.

der Öffentlichkeit eine Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet werden muss (heißt, die Telefon-Konferenz-Nummer müsste veröffentlicht werden (Soziale Medien, Homepage Stadt Bad Kreuznach, Zeitungen, etc.)

im Fall einer Teilnahme der “Öffentlichkeit” nicht feststellbar ist, wer und wie viele Teilnehmer sich konkret eingewählt haben.

Demnach ist festzuhalten, dass, im Falle einer Telefonkonferenz, diese als reine Informationsveranstaltung der Verwaltung bzw. der Oberbürgermeisterin zu werten ist nicht als Sitzung i.S. eines rechtlich anerkennbaren Substituts für die notwendige Hauptausschusssitzung gesehen werden kann, sondern vielmehr, wie Herr Wirz treffend in seiner Mail vom 16. April schreibt, die eigentliche Hauptausschusssitzung nunmehr “abgesagt” ist.

Unabhängig von diesen beiden genannten Punkten hätte u.E. die Hauptausschusssitzung in der geplanten Form nicht stattfinden können, da diese nicht als Sitzung im Ratsinformationssystem der Stadt eingetragen resp. ausgewiesen war.

B) Konkretes Procedere für Montag, 20. April

Wir sind dezidiert der Auffassung, dass die Hauptschusssitzung am kommenden Montag, 20. April, als reale Sitzung stattfinden kann und zwar entweder im “Neuen Sitzungssaal” alternativ im Sitzungssaal der Kreisverwaltung oder, und siehe hierzu unser Schreiben vom 05. April, in dem wir einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten haben, in den Räumlichkeiten der Jakob-Kiefer-Halle, die bereits regelmäßig für kommunale Zwecke (z.B. für Stimmauszählungen bei Kommunalwahlen) genutzt wird.

In oben genannten Räumlichkeiten können die erforderlichen Abstandsregeln eingehalten werden. Wir möchten Sie an dieser Stelle ausdrücklich bitten, bis Montag, 12.00 Uhr, beide Optionen zu prüfen und den Mitgliedern des Hauptausschusses wie auch allen Stadtratsmitgliedern (damit eine gewünschte Teilnahme möglich sein kann) eine entsprechende Information per Mail zukommen zu lassen. Zudem bitten wir Sie, für die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Mundschutzmasken zu sorgen.

C) Weiteres Vorgehen

Trotz der aktuell schwierigen Situation ist unserer Auffassung nach die sachgerechte Arbeit in der Verwaltung und damit auch die Arbeit des gewählten Stadtrates und seiner Ausschüsse unabdingbar für die adäquate Führung und Gestaltung der Stadtpolitik und damit sicherzustellen. Diese Erwartungshaltung haben die Bürger und Bürgerinnen von Bad Kreuznach und seiner Stadtteile zu Recht.

Themen von außerordentlicher Relevanz dürfen nicht aufgeschoben, sondern müssen inhaltlich vorangetrieben werden und im Sinne der Bürgerinnen und Bürgerinnen auch entschieden werden.

Nachstehend nur einige wenige dieser Themen:

Haushalt der Stadt – Erarbeitung und Vorstellung eines neuen Haushalts unter Berücksichtigung der zu erwartenden steuerlichen und sonstigen Mindereinnahmen

Grundschule – Vorlegung alternativer Standorte und eines wirtschaftlich tragbaren Finanzierungskonzepts

Grundstück Humperdinckstraße – Erörterung des am 16. April in der Bad Kreuznacher Presse dargelegten Sachstands

Jugendamt – Auswirkungen der Kündigungen zweier leitender Mitarbeiterinnen des Jugendamtes sowie Sachstand bei der Beurteilung Landesregierung, Mainz, und ADD, Trier

Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung auch in dieser schwieriger Zeit die Möglichkeit zu einer adäquaten Arbeit (im Büro, Homeoffice) hatte und so gehen wir weiterhin davon aus, dass entsprechende Sachstandsberichte und Verwaltungsvorlagen in den vergangenen Wochen erarbeitet wurden und jetzt präsentiert werden können.

D) Conclusio

Sollte eine reale Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Montag, 20. April, 17:30 Uhr, „Neuer Sitzungssaal“, wider Erwarten nicht möglich sein, so wäre eine Telefonkonferenz zum gleichen Zeitpunkt als reine “Informationsveranstaltung” zu werten. Gleichzeitig verweisen wir an dieser Stelle erneut auf unser Schreiben vom 05. April und schlagen hiermit abermals die Abhaltung einer regulären Sitzung des Hauptausschusses, dann am 27. April, 17:30 Uhr, „ Neuer Sitzungssaal Brückes“ / Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, alternativ in der Jakob-Kiefer-Halle vor.

Die Option “Jabok-Kiefer-Halle” halten wir insgesamt wir für eine temporär geeignete Alternative, da hier bei zu erwartenden Teilnahmen von Bürgern und Bürgerinnen bei künftigen Ausschusssitzungen die Einhaltung von Abstandsregelungen gut sichergestellt werden kann.
Zugleich bitten wir um die Erweiterung des Ratsinformationssystems, um rechtssichere, digitale Sitzungen durchführen zu können. Im Übrigen verweisen wir auf unseren o.a. Antrag, wonach die Stadtverwaltung beauftragt wird, die Durchführung von digitalen Gremiensitzungen in Abstimmung mit dem für Kommunen zuständigen Innenministerium zu ermöglichen.

Ggf. könnte das bestehende Ratsinformationssystem eine solche rechtssichere Plattform sein, welche das Erfordernis der Öffentlichkeit der Ratssitzungen hinreichend berücksichtigt. Stadtratssitzungen sollten ab sofort wieder regelmäßig durchgeführt werden, und so lange die aktuelle Situation weiter andauert und die Jakob-Kiefer-Halle nicht für schulische Zwecke genutzt werden kann, in derselbigen stattfinden.

Gerne erwarten wir zu den genannten Punkten Ihre kurzfristige Rückäußerung. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rapp (Fraktionsvorsitzender), Dr. Silke Dierks und Helmut Kreis (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)”