Aufgespiesst: vier Sonderparkzonen nach IOSTVO identifiziert

Wie vermutet wird vom Ordnungsamt der Stadt Bad Kreuznach eine auf der Stadtseite bisher nicht veröffentlichte IOSTVO angewendet (Inoffizielle Strassenverkehrsordnung). In der sind im Stadtgebiet Sonderparkzonen ausgewiesen, die das Halten und Parken auch in ausgeschilderten oder gesetzlich definierten Halte- und Parkverbotsbereichen straffrei ermöglichen. Vier dieser Bereiche konnte die Redaktion dieser Seite bisher in der Innenstadt identifizieren:

Am Beginn der Fußgängerzone Kreuzstrasse / Bourger Platz (wo für den Pkw eines Lieferservices unbürokratisch ein Zusatzparkplatz eingerichtet wurde), …
… auf dem westlichen Gehweg der Wilhelmstrasse zwischen Mühlenstrasse und Bourger Platz (wo ein Telefonkarten- und Wer-weiss-was-nicht-noch alles-Shop betrieben wird), …
… in der Viktoriastrasse vor und gegenüber dem Imbiß Gümüs (wo diese Sonderregelung – auch in Gegenrichtung zur Einbahnstrasse und mit Verhinderung der Gehwegbenutzung durch Fußgänger*innen – schon im vergangenen Jahr ausgiebig getestet wurde) und …
… in der Mühlenstrasse vor einem Shisha-Shop neben einem Imbiß. Hier ist es den Verantwortlichen gelungen, den Sonderparkplatz sogar trotz Baustelle sicherzustellen und auf zwei Stellplätze zu verdoppeln. Eigentlich sogar drei, wenn man das dort gelegentlich geparkte Motorrad mitzählt. Alle Bilder wurden am Nachmittag des 14.4.2020 aufgenommen.